Medienmitteilung

Strafverfahren betreffend Lawinenniedergang auf dem Skigebiet von Anzère

18/04/2016 | Staatsanwaltschaft

Beschwerde der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis gegen den Freispruch des Kantonsgerichts vom 14. März 2016

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis hat am 15. April 2016 beim Bundesgericht Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts Wallis erhoben. Dieses hatte am 14. März 2016 drei Freerider freigesprochen, welche im Dezember 2009 in Anzère oberhalb einer markierten Piste eine Lawine auslösten, die zwei Verletzte forderte.


Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass die Beteiligten nicht die den Umständen angemessene Vorsicht an den Tag legten, indem sie bewusst die angebrachten Gefahrenschilder ignorierten und in Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht den Lawinenniedergang provozierten. Gemäss Anklage mussten sie davon ausgehen, dass im Falle des Niedergangs einer Lawine auf dem traversierten Hang diese die weiter unten liegende Piste erreichen und damit die darauf sich befindenden Skifahrer gefährden könnte.


Die Staatsanwaltschaft gibt in der Sache keine weiteren Auskünfte.