Medienmitteilung

Interface: teilweise Einstellung des Verfahrens

25/01/2022 | Staatsanwaltschaft

Das aufgrund von Enthüllungen in verschiedenen Medien eröffnete Strafver-fahren bezüglich problematischer Verhaltensweisen in der Theatergruppe Interface, wurde teilweise eingestellt; die restliche Untersuchung wird fortge-gesetzt.

Zur Erinnerung

Nach Enthüllungen in verschiedenen Medien eröffnete die Staatsanwalt-schaft des Kantons Wallis im Januar 2021 eine Strafuntersuchung gegen zwei Gründungsmitglieder der Theatergruppe Interface. Bei den zu untersuchen-den strafbaren Handlungen gegen das Vermögen ging es in erster Linie um Betrug und Verstöße gegen das Sozialversicherungsgesetz. Bezüglich den all-fälligen strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität wurden die Straftatbestände sexuelle Nötigung (Art. 189 StGB) und Vergewaltigung (Art. 190 StGB) untersucht.

Ermittlungen und teilweise Einstellung

Im Verlauf des Jahres 2021 wurden zahlreiche Massnahmen durchgeführt (Verhaftungen, Hausdurchsuchungen, Beschaffung von Dokumenten, Ein-vernahmen, Analysen usw.).

Die Ermittlungen haben ergeben, dass die Beschuldigten oder andere Per-sonen weder unrechtmäßig öffentliche Subventionen erhalten oder verwendet noch gegen das Sozialversicherungsgesetz verstossen haben. Da keine Straftaten festgestellt werden konnten, wurde diesbezüglich eine Ein-stellungsverfügung erlassen.

Eine weitere Einstellung wurde zu Gunsten einer Person verfügt, gegen die der Verdacht bezüglich strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität nicht erhärtet werden konnte.

Fortsetzung der Ermittlungen

Die Ermittlungen gegen einen, wegen Verdachts von strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität, angezeigten Beschuldigten werden fortgeführt. Die Staatsanwaltschaft prüft gegenwärtig sorgfältig die diesbezüglichen Er-mittlungsergebnisse.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gilt für den verbleibenden Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

Die Staatsanwaltschaft wird keine weiteren Stellungnahmen abgeben.

Sitten, den 25. Januar 2022