Medienmitteilung

Urteil des Kreisgerichts Oberwallis betreffend das Tötungsdelikt vom Juni 2012 in Leukerbad

19/01/2016 | Gerichte

Die Staatsanwaltschaft Oberwallis erhob am 17. August 2015 Anklage gegen einen heute 48-jährigen Mann wegen Mordes, eventuell wegen vorsätzlicher Tötung. Die Hauptverhandlung fand am 14. Januar 2016 in Leuk statt. Dabei sah es die Staatsanwaltschaft als erwiesen an, dass der Beschuldigte anfangs Juni 2012 seine siebenjährige Tochter getötet habe, um sich an seiner Ehegattin und Mutter des Kindes zu rächen. Diese hatte zuvor die Trennung verlangt. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Verurteilung des Kindsvaters wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren. Der Rechtsvertreter der Kindsmutter verlangte ebenfalls die Verurteilung wegen Mordes und forderte eine Genugtuung von Fr. 75‘000.--, Schadenersatz von Fr. 7‘904.50 sowie eine Entschädigung für die Aufwendungen im Strafverfahren, insbesondere die Anwaltskosten. Die Verteidigung beantragte eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs. Sie machte geltend, es habe sich um einen Unfall unter Medikamenteneinfluss im Rahmen eines Spiels gehandelt.

Das Kreisgericht Oberwallis verurteilte den Beschuldigten mit Urteil vom 14. Januar 2016 wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren. Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft seit dem 4. Juni 2012 wird angerechnet. Der Verurteilte verbleibt in Sicherheitshaft.

Der Privatklägerin wurde eine Genugtuung von Fr. 35‘000.--, Schadenersatz von Fr. 7‘904.50 sowie eine Parteientschädigung von Fr. 30‘862.05 zugesprochen. Die Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 41‘720.-- gehen zu Lasten des Beschuldigten. Dem Rechtsvertreter des Beschuldigten wurde als amtlicher notwendiger Verteidiger eine Parteientschädigung von Fr. 42‘184.30 zugesprochen. Der Beschuldigte hat diese dem Staat zurückzuerstatten.

Der Urteilsspruch wurde den Parteien am 18. Januar 2016 zugestellt. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.

Gegen das Urteil können die Parteien innert 10 Tagen beim Kreisgericht Oberwallis Berufung anmelden.

 

Leuk Stadt, 19. Januar 2016

Präsidentin des Kreisgerichts
M-L Williner

 

In dieser Angelegenheit werden vom Kreisgericht keine weiteren Informationen oder Kommentare abgegeben.