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Kantonale Abstimmung über den Entwurf der neuen Verfassung am 3. März 2024

30/08/2023

Der Staatsrat hat entschieden, die kantonale Abstimmung über den vom Verfassungsrat ausgearbeiteten Verfassungsentwurf auf den Sonntag, 3. März 2024, festzulegen. Der Entwurf der neuen Kantonsverfassung wurde dem Staatsrat am 17. Mai 2023 offiziell und fristgerecht übergeben. Es ist Aufgabe des Staatsrates, die kantonale Volksabstimmung zu organisieren.

Medienmitteilung des Staatsrates vom 30. August 2023