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Pflanzenschutzmitteilung Nr. 14

05/09/2018 | Dienststelle für Landwirtschaft

Drosophila suzukii (Kirschessigfliege) und Reifekontrolle der Hauptsächlichsten Rebsorten 

 

Weinbau

Drosophila suzukii (Kirschessigfliege)

Obwohl die Zahl der gefangenen Schädlinge in der letzten Woche leicht zunahm, bleibt der Druck unter jenem von 2017 zur gleichen Zeit. Dies gilt sowohl für das Einfangen als auch für die Eiablagen. Innerhalb unseres Beobachtungsnetzes konnte keine Veränderung festgestellt werden. Die einzigen Parzellen mit Eiablagen sind die gleichen wie letzte Woche.
Hinsichtlich des gesunden Zustands des Weinbergs und der aktuellen Reife kommen wir zum Schluss, dass die Parzellen, die heute keine Eiablage aufweisen und vor dem 16. September 2018 gelesen werden, keinem Risiko ausgesetzt sind.
Das Anbringen von feinmaschigen Seitennetzen, oder gar Gesteinsmehl, kann für spätreifende Rebsorten (Syrah, Humagne rouge, Cornalin) in Erwägung gezogen werden.
In diesen (aller)ersten Weinlesetagen möchten wir Sie an folgende Punkte erinnern, die dringend berücksichtigt werden müssen, um die spätreifenden Rebsorten optimal zu schützen:

  • Es ist grundlegend, den ganzen Weinberg so sauber wie möglich zu halten, indem das Vorhandensein von verdorbenen Früchten sowie von Essigstichherden auf ein Minimum eingeschränkt wird. Entsorgen Sie aus der Parzelle Fäulnisherde. Vermeiden Sie bei der Ernte, die durch Essigstich befallenen Trauben auf dem Boden liegen zu lassen. Sammeln Sie regelmässig die von Bäumen herabgefallenen Früchte, …
  • Traubentrester wirkt sehr attraktiv auf die Kirschessigfliege. Aus diesem Grund sollte kein Trester im Rebberg gelagert oder ausgebracht werden und dies bis zum Ende der Ernte der spätreifenden Rebsorten.

Reifekontrolle der Hauptsächlichsten Rebsorten 

Der Durchschnitt der Resultate wird anhand eines Parzellennetzes, welches eine regionale Verteilung berücksichtigt, ermittelt. Der Ertrag pro m2 der Parzellen entspricht dem der Kategorie AOC (I), welche in der Verordnung über den Rebbau und den Wein vom 17. März 2004 vorgeschrieben ist.

Detaillierte Resultate sowie einen mehrjährigen Vergleich finden Sie im Internet unter www.vs.ch/landwirtschaft oder via das herunterladbare App «AgriVS» für Smartphones wie auch für Tablets.

 

KANTONALES WEINBAUAMT - S. Emery