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Pflanzenschutzmitteilung Nr. 02

05/04/2018 | Dienststelle für Landwirtschaft

Beiträge für die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Rebbau

Der Bund unterstützt mittels Direktzahlungen Massnahmen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz. In Zusammenhang mit dem Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln werden verschiedene Programme zur Reduktion dieser Risiken angeboten. Für die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Rebbau wird gemäss Direktzahlungsverordnung Art. 82 bis und mit 2021 ein jährlicher Betrag pro Hektare ausgerichtet.

Der Bewirtschafter kann noch seine Teilnahme an diesen Programmen im April 2018 (16 bis 30. April) über die Onlineerfassung der landwirtschaftlichen Daten anmelden. Die Details zu den Massnahmen sowie weitere Informationen finden Sie auf der Internetseit www.vs.ch/landwirtschaft (unter Direktzahlungen > Neue Programme).

 

Austriebsspritzung

 

Lohnt sich eine Austriebsspritzung ?

Diese Frage kann nicht einfach mit einem Ja oder Nein beantwortet werden, da sich der Schädlingsbefall von einem Rebberg zum andern unterscheidet. Für einige Schädlinge bildet eine Kontrolle kurz vor dem Austrieb eine gute Entscheidungsgrundlage (Rhombenspanner, Eulenraupen), für andere entscheidet man sich aufgrund der Situation des letzten Jahres (Kräusel- und Pockenmilbe).

Hier einige Hinweise, bei der Frage ob und welche Mittel eingesetzt werden können.

 

Eulenraupen und Rhombenspanner (ausgefressene Knospen)

Ab Knospenschwellen bis zum Grünpunktstadium fressen die Eulenraupen und Rhombenspanner die Knospen aus und zerstören sie. Der Druck der Eulenraupen war letztes Jahr im Zentralwallis ziemlich hoch. Kontrollieren Sie sorgfältig die betroffenen Parzellen (10 x 10 Rebstöcke) und behandeln Sie diese ab Überschreiten der Toleranzschwelle von 2-3 % ausgefressenen Knospen.

Kräuselmilbe (verzögerter Austrieb oder nicht austreibende Knospen, Kümmertriebe, verkürzte Internodien und Zickzackwuchs, …)

Dieser Schädling versteckt sich in Knospen und jungen Blättern; er verzögert durch seine Saugtätigkeit das Wachstum der Rebe. Wir empfehlen eine Austriebsspritzung bei sämtlichen Reben, bei welchen 2017 Schäden festgestellt wurden. Jungreben sind empfindlicher als ältere Anlagen.

Bei den übrigen Reben überwachen Sie weiterhin den Austrieb und behandeln diese bei Bedarf mit einem Akarizid.

Ein Prognosemodell erstellt unter www.agrometeo.ch Grafiken der prognostizierten Zeitfenster für die Austriebsspritzung gegen die Kräuselmilbe. Zeitpunkt der Behandlung : Ende diese Woche / Anfang nächste Woche (12-18. April 2018).

 

Pockenmilbe (pockenartige Aufwölbungen auf der Blattoberseite mit weisslichem Filz auf der Blattunterseite)

Das Schadbild ist sehr eindeutig. Nur ein sehr starker Befall (mehr als 75% betroffene Stöcke im Vorjahr) ist schädlich und erfordert eine Bekämpfung.

 

Schildläuse (4-6 mm braune Schildchen auf dem Holz)

Im Sommer verrät die Anwesenheit von Ameisen, die vom ausgeschiedenen Honigtau angezogen werden, den Schädling. Durch das Saugen der Schildläuse kann die Rebe geschwächt werden.

 

Mittel

 

Bemerkungen

Eine gute Wirkung wird nur durch ein vollständiges Benetzen des Weinstocks erreicht (mindestens 800 l/ha)
Nicht mit „Unkrautmitteln“ (Herbiziden) mischen
Anwendungszeitpunkt für Netzschwefel: Anschwellen der Knospen
Anwendungszeitpunkt für andere Mittel: Anschwellen der Knospen oder kurz nach Austrieb

Für andere Schädlinge oder Krankheiten nützt diese Austriebsspritzung nichts oder ist gar nicht nötig. Was nicht nützt, schadet.

 

Düngung

Die Bedürfnisse der Rebe nach Düngemittel (Normen) beläuft sich auf 50 kg/ha für Stickstoff (N), 20 kg/ha für Phosphor (P), 75 kg/ha für Kalium (K) und 25 kg/ha für Magnesium (Mg). Für P, K und Mg sind die Mengen entsprechend den Bodenanalysewerten anzupassen. Beim Stickstoff sollte die Anwendung auf den Wuchs der Rebe angepasst sein, die maximale Menge beträgt dabei 50 kg/ha.

Aufgrund möglichen Stickstoffverlusten durch Auswaschen, ist davon abzuraten zu früh mit der Düngung zu beginnen. Unter normalen Bedingungen soll eine Stickstoffdüngung mit Ammonsalpeter im 3. bis 5. Blattstadium kurz vor dem grössten Bedarf ausgebracht werden.

Zur Erinnerung, es ist verboten den Dünger (mineralisch und organisch) innerhalb der Schutzzone von 3 Meter zu Oberflächengewässern auszubringen (Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV)).

 

KantonaleS Weinbauamt - S. Emery