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Pflanzenschutzmitteilung Nr. 01

08/02/2023 | Dienststelle für Landwirtschaft

 

Weinbau

Kontrolle der Spritzgeräte im Weinbau

In den Voraussetzungen für den Erhalt von Direktzahlungen ist festgelegt, dass gezogene und selbstfahrende Sprühgeräte mindestens alle drei Jahre von einer anerkannten Stelle kontrolliert werden müssen. Somit müssen die Spritzgeräte, die letztmals in 2020 getestet wurden, unbedingt im 2023 erneut getestet werden.

Infolge von gesetzlichen Änderungen auf Bundesebene, gelten diese Anforderungen neu für alle obgenannten Pflanzenschutzmittel-Sprühgeräte (abgesehen von Schlauch- und Rückenspritzen sowie Rückennebelbläsern) einschliesslich derer, die außerhalb des ÖLN eingesetzt. Aus diesem Grund sind die Rebbauer, die keine Direktzahlungen beziehen, eingeladen, ihr betroffenes Spritzgerät der Kontrolle zu unterstellen.

Im Wallis gibt es drei zugelassene Kontrollstellen: Ries Sàrl in Collombey, Etablissements Chappot SA in Charrat und die kantonale Dienststelle für Landwirtschaft. Die vollständige Liste mit allen Schweizer Kontrollstellen sowie die neuen Kontrollrichtlinien sind unter www.agrartechnik.ch zu finden.

Um von unserer Dienststelle geprüft zu werden, melden Sie sich bitte bis zum 28. Februar 2023 direkt per E-Mail (guillaume.coupy@admin.vs.ch) oder mit dem untenstehenden Formular an. Bitte geben Sie Maschinentyp und Marke und an. Sie erhalten zu einem späteren Zeitpunkt ein Aufgebot für eine der Kontrollen, die im Frühjahr 2022 stattfinden werden.

Nutzer von Drohnen weisen wir darauf hin, dass sie für das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln auch kontrollpflichtig sind. Jedes Gerät muss vor seinem ersten Einsatz und danach alle drei Jahre kontrolliert werden. Besitzer von Drohnen, die sich für eine Kontrolle anmelden möchten, können den untenstehenden Talon ausfüllen oder das kantonale Weinbauamt kontaktieren.

Schlauch- und Rückenspritzen sowie Rückennebelbläser sind nicht kontrollpflichtig!

 


Dienststelle für Landwirtschaft