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Pflanzenschutzmitteilung Nr. 31

07/12/2022 | Dienststelle für Landwirtschaft

 

Weinbau

Bodenanalyse

Denken Sie daran, die Gültigkeit Ihrer Bodenanalysen zu überprüfen. Diese müssen im Intervall von max. 10 Jahren erneuert werden, im Rahmen der ÖLN-Anforderungen und des Zertifikat Vitiswiss. Analysen, die vor Herbst 2012 durchgeführt wurden, sind folglich zu erneuern. Die Proben können ab Ende des Wachstums der betreffenden Kultur sowie während der gesamten Ruheperiode entnommen werden.

Die Erstuntersuchung hat vor jedem Ausreissen (Erneuerung oder Neubepflanzung) zu erfolgen. Sie erlaubt unter anderem die Bestimmung der Grunddüngung und die Auswahl der Unterlage.

Die periodische Analyse gibt Auskunft über die Nährstoffgehalte einer Parzelle. Die Analyse muss maximal alle 10 Jahre erneuert werden, respektive alle 4 bis 6 Jahre bei vorhandenem Ungleichgewicht, Mangelerscheinigungen oder sonstigem Nährstoffstörungen.

Um die Bodenentnahmen auszuführen, stellt die Dienststelle für Landwirtschaft auf Anfrage der Winzer gerne Erdbohrer zur Verfügung. Zusätzlich wird auch eine Anleitung zur korrekten Probenentnahme sowie Säcke für deren Aufbewahrung bereitgestellt.

Anerkannte Labore für Analysen in Verbindung mit den ÖLN-Anforderungen sind folgende:

- Sol Conseil, Gland - Labor Ins AG Kerzers, Kerzers
- Hepia Genève, Jussa - LBBZ Arenenberg, Salenstein
- Ibu - Labor für Boden- und Umweltanalytik  


Schutznetze gegen Vögel

Die Schutznetze gegen Vögel müssen vollständig aus dem Rebberg entfernt werden, sobald die Weinlese in der Parzelle beendet ist. Werden die Netze am Rand der Parzelle belassen, können sie leicht zu einer Falle für kleine Säugetiere und Vögel werden.

Ausreissen der Rebstöcke

In Parzellen, die im Jahr 2023 neu bepflanzt werden, muss das Ausreissen der Rebstöcke sauber erfolgen, indem sämtliche Wurzeln sowie andere Überreste von Pflanzenmaterial aus dem Boden entfernt werden. Dieses Vorgehen ist erforderlich um die Risiken von Wurzelschimmel zu vermindern. Die ausgerissenen Rebstöcke müssen vernichtet oder trocken gelagert werden, vorzugsweise ausserhalb des Weinberges damit das Risiko von Holzkrankheiten reduziert wird (Esca, Eutypiose).

Für Bewilligungsgesuche für das Verbrennen von Rebstöcken im Freien kann das Dokument von der Website heruntergeladen werden: Bewilligung für Feuer im Freien (vs.ch)

Die Reben müssen ausserdem ebenfalls in nicht mehr bewirtschafteten Rebparzellen ausgerissen werden!

Plattform zur Überwachung von Pflanzenschutzmittelrückständen

VITISWISS hat sich in Zusammenarbeit mit Institutionen und Fachleuten entschlossen, eine Plattform für die Kontrolle von Pflanzenschutzmittelrückständen in Schweizer Weinen einzurichten.

Diese Plattform hat folgende Ziele:

  • Den Schweizer Produzenten zu ermöglichen, die Qualität ihrer Weine in Bezug auf Pflanzenschutzmittelrückstände zuverlässig und effizient zu gewährleisten;
  • durch Analyseergebnisse zur Suche nach Lösungen beizutragen, um das Auftreten von Pflanzenschutzmittelrückständen in Schweizer Weinen zu begrenzen;
  • Aufbau einer Beobachtungsstelle für Pflanzenschutzmittelrückstände in Schweizer Weinen, um in einer Debatte, die in unserem Land erst am Anfang steht, glaubwürdige und aussagekräftige Informationen zu erhalten.

Die von VITISWISS eingerichtete Plattform besteht daher zum einen aus einem zentralisierten und standardisierten Weinanalyseverfahren, um die Analysekosten für die Produzenten zu senken und die Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten. Dieses Analyseverfahren steht den Schweizer Produzenten ab sofort zur Verfügung.
https://swisswine.ch/de/profis/plattform-zur-ueberwachung-von-pflanzenschutzmittelrueckstaenden


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