News Dienststelle für Landwirtschaft

Pflanzenschutzmitteilung Nr. 03

In den Voraussetzungen für den Erhalt von Direktzahlungen ist festgelegt, dass gezogene und selbstfahrende Sprühgeräte mindestens alle drei Jahre von einer anerkannten Stelle kontrolliert werden müssen. Somit müssen die Spritzgeräte, die letztmals in 2021 getestet wurden, im 2024 erneut getestet werden.