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Pflanzenschutzmitteilung Nr. 22

27/07/2022 | Dienststelle für Landwirtschaft

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Direktzahlungen

Neuheiten im ÖLN

Die Risikoreduktion beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist das Ziel einer parlamentarischen Initiative. Um dies umzusetzen, wurde die Direktzahlungsverordnung um zusätzliche Anforderungen im Ökologischen Leistungsnachweis ergänzt, wie z. B. das Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit hohem Risikopotenzial für Gewässer; Getreide in weiter Reihe als neuer Flächentyp zur Förderung der Biodiversität; Mindestanforderungen zur Begrenzung der Abdrift und des Oberflächenabflusses von Pflanzenschutzmitteln; die Abschaffung der 10 Prozent Fehlermarge für Phosphor und Stickstoff in der Düngerbilanz ab 2024. Weitere Informationen unter www.agripedia.ch/focus-ap-pa.

Anmeldung für Direktzahlungen und spezifische Programme für 2023

Im selben Rahmen stehen auch neue Produktionssystembeiträge zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um spezifische Programme zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffverlusten. Zum Beispiel: Verzicht auf Insektizide, Akarizide und Fungizide nach der Blüte, Bewirtschaftung mit Hilfsmitteln der biologischen Landwirtschaft, Verzicht auf Herbizide, angemessene Bedeckung des Bodens im Rebbau usw. Weitere Informationen unter www.agripedia.ch.

Vom 15. bis 31. August 2022 können Sie sich über folgende Website für Direktzahlungen und spezifische Programme für das Jahr 2023 anmelden: https://www.vs.ch/de/web/sca/online-erfassung-der-landwirtschaftlichen-daten​

 

Weinbau

Falscher- und echter Mehltau

Für die Rebsorten der ersten Reifeperiode kann der Schutz bereits eingestellt werden. Eine letzte Behandlung um den 5. August herum wäre nach den Wettervorhersagen gerechtfertigt, allerdings nur bei spätreifenden Rebsorten.

Drosophila suzukii (Kirschessigfliege)

Aufgrund der Trockenheit ziehen sich die Populationen von D. suzukii womöglich in schattige, kühlere und feuchtere Gebiete zurück. Wenn die Traubenreife fortgeschritten ist, könnte in Parzellen mit anfälligen Rebsorten, die sich in der Nähe dieser Lebensräume befinden, das Risiko von Schäden steigen. Um einem Befall vorzubeugen, sollten Sie zunächst Ihre gefährdeten Parzellen identifizieren. Sie weisen folgende Merkmale auf:

  • Umgebung der Parzelle: Nähe zu Wald, Kernobst und Wasser; windgeschützt; Begrünung bis in Höhe der Trauben
  • Führung/Schnitt: Diable/Papillon; Zwischenraum < 140 cm; Höhe des Trägerdrahts < 50 cm; starkwachsend
  • Merkmale der Traube: Kompakte Traube; feine Haut; Verletzungen
  • Rebsorten: Dunkelfelder; Eyholzer Rote; Gamay; Gamaret; Humagne rouge; Garanoir; Syrah; Cornalin

Zur Erinnerung hier noch einmal die vorbeugenden Massnahmen, die während der Reifezeit durchgeführt werden sollten, um das Risiko von Schäden durch die Fruchtfliege Drosophila suzukii zu verringern:

  • angemessenes Auslauben der Traubenzone;
  • kurz geschnittene Bodenbegrünung während der Reifung;
  • Regulierung des Ertrags vor der Reife oder Entfernung aus der Parzelle der zuckerhaltigen Trauben;
  • Schäden, die durch Wespen, Vögel, usw. verursacht werden, können präventiv durch das Anbringen von feinmaschigen Seitennetzen bekämpfen werden, um somit das Auftreten von Essigfäulnis in anfälligen Parzellen einzuschränken;
  • regelmässige Beseitigung der Befallsherde von Essigfäule;
  • den ganzen Weinberg so sauber wie möglich halten. Das Vorhandensein von verdorbenen Früchten sowie von Essigstichherden ist auf ein Minimum einzuschränken.

 

Dienststelle für Landwirtschaft