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Pflanzenschutzmitteilung Nr. 21

20/07/2022 | Dienststelle für Landwirtschaft

 

Weinbau

Japankäfer, Popilla japonica

Der kleine Käfer stammt ursprünglich aus Japan und wurde 2017 erstmals in der Schweiz, im Tessin, festgestellt. Im Wallis wurde er bisher noch nicht gefunden.

Der Japankäfer (Popillia japonica) stellt eine neue Bedrohung für Kulturpflanzen dar. Adulte Tiere können das Laub zahlreicher Pflanzenarten vollständig verzehren, darunter Weinreben, Apfelbäume, Steinobst, Rosensträucher usw.

Er ähnelt dem einheimischen Gartenlaubkäfer, unterscheidet sich jedoch durch weisse Haarbüschel an der Seite und am Hinterleib. Der Kopf und der Brustkorb sind metallisch grün.

Japankäfer fliegen von Juni bis August. Bei einem Verdachtsfall muss versucht werden, ihn einzufangen und in einem geschlossenen Behälter aufzubewahren. Kontaktieren Sie gegebenenfalls umgehend das kantonale Weinbauamt (stephane.emery@admin.vs.ch oder 027 606 76 40).

Weitere Informationen unter https://www.vs.ch/de/web/sca/scarabée-japonais.

Situation falscher Mehltau

Das Risiko für Falschen Mehltau ist derzeit gleich null. Den Wetterprognosen zufolge kündigen sich für die kommenden Tage keine Niederschläge an. Die Pflanzengesundheit im Weinbaugebiet ist gesamthaft gesehen gut. Für die Rebsorten der ersten Reifeperiode kann der Schutz bereits eingestellt werden. Bleiben Sie jedoch wachsam in Bereichen, die mehrmals durch Beregnung bewässert wurden.

Situation echter Mehltau

In gesunden Parzellen kann der Schutz gestoppt werden. In historisch anfälligen Parzellen sollten Sie den Schutz bis zur Reife aufrechterhalten. In Parzellen mit Symptomen setzen Sie den Schutz mit Netzschwefel fort, indem Sie die Traubenzone bis Ende der Reifezeit gut benetzen.

Stickstoffmangel

Mit den besonders trockenen Bedingungen des Sommers ist das Risiko eines ausgeprägten Stickstoffmangels in den Mosten dieses Jahrgangs hoch. Dieser Mangel hat eine direkte Auswirkung auf die Weinqualität (Aromaverlust, Bitterkeit, Adstringenz) und den Gärungsverlauf (Gefahr von Gärungsstopps, schleppende Gärung). Der Stickstoffgehalt schwankt im Laufe der Reifung nur wenig. Dank einer vergleichbaren Stickstoffdosierung in den reifenden Beeren ist es möglich, bereits in diesem Stadium Mängel zu identifizieren und durch eine Stickstoffzufuhr in Form von Blattharnstoff einzugreifen.

Insbesondere bei weissen und roten Rebsorten, die zu Roséweinen gekeltert werden, empfiehlt es sich, eine Stickstoffbestimmung zum Zeitpunkt des Farbumschlags der Beeren durchzuführen. Im Falle eines Mangels und in Abhängigkeit von diesem wird während des Farbumschlags eine Stickstoffzufuhr von insgesamt 10 bis 20 kg/ha durch Anwendungen von 5 kg/ha im Abstand von 7 bis 10 Tagen empfohlen. Um Phytotoxizität und Verbrennungen zu vermeiden, sollte die Anwendung zu Beginn oder am Ende des Tages ausgebracht werden, wobei das gesamte Laub gut benetzt werden soll (Brühvolumen mindestens 200-400 l/ha, idealerweise 600-800 l/ha).

Kampf gegen invasive Pflanzen, Einjähriges Berufskraut

Das Einjährige Berufskraut (Erigeron annuus) ist häufig in Weinbergen anzutreffen. Um die Verbreitung dieser Pflanze einzudämmen, empfehlen wir, zu mähen bevor sie Samen bildet.

Weitere Informationen zur Bekämpfung von invasiven Neophyten: https://www.vs.ch/de/web/sca/plantes-envahissantes
 
 

Dienststelle für Landwirtschaft