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Kampf gegen die invasive Verbreitung der Quaggamuschel im Genfersee

Die Quaggamuschel ist die aggressivste invasive gebietsfremde Art im Süsswasser. Sie stellt für Wasserversorgungsunternehmen und thermische Anlagen, die mit Seewasser betrieben werden, ein grosses Problem dar. Deshalb gelten für Boote, die in mehreren Gewässern verwendet werden, oder auch Aquarien bestimmte Regeln.

Die Quaggamuschel wurde 2015 erstmals im Genfersee nachgewiesen. Sie stammt ursprünglich aus dem Schwarzmeerraum und wurde wohl mit dem Schiffsverkehr eingeschleppt. Seitdem breitet sie sich rasant aus und kommt dort, wo sie sich etabliert, in enorm grosser Zahl vor.

Die von den Quaggamuscheln verursachten Schäden sind vielfältig. So verändern sie die Ökosysteme der Seen, was schwerwiegende Konsequenzen für die Biodiversität hat. Ausserdem beeinträchtigen sie die Fischerei, den Badebetrieb, die Trinkwasserversorgung und die thermische Nutzung des Genfersees.

Konkret bedeutet dies, dass Muschelpopulationen die Leitungen verstopfen und ihre winzigen Larven in die Anlagen eindringen können. Dadurch entstehen hohe Unterhaltskosten. Sie wachsen an Booten und Fischernetzen, aber auch auf anderen Wasserorganismen. Des Weiteren sammeln sich die Muschelschalen an den Ufern an und stellen so eine Verletzungsgefahr für die Badenden dar.

Gefunden wurden Quaggamuscheln bereits im Genfersee, Bodensee, Neuenburgersee, Bielersee, Murtensee, im Lac Hongrin sowie im Lac du Bourget. Um ein weiteres Ausbreiten zu verhindern, müssen Massnahmen ergriffen werden.

Aus diesem Grund müssen Bootsbesitzerinnen und Bootsbesitzer beim Wechsel in andere Gewässer Folgendes beachten:

  • Sie müssen den Rumpf, den Motor, die Seile, den Anker, die Fender, die Rettungswesten, die Tauchausrüstung usw. mit einem Hochdruckreiniger reinigen oder die Ausrüstung 20 Minuten lang in einer Essig- (5 %) oder Salzlösung (1 %) einweichen.
  • Das Ballastwasser ist abzulassen, bevor das Boot verschoben wird.
  • Das Boot und die dazugehörige Ausrüstung müssen trocknen, und wenn möglich sollten mindestens fünf Tage vor der Überführung in ein anderes Gewässer abgewartet werden.

An alle Aquariumfans

Tiere, Pflanzen und das Wasser aus Aquarien dürfen nicht in Gewässer (Flüsse, Kanäle, Seen, Bodenabläufe) freigesetzt werden, damit sich dort keine neuen unerwünschten Arten ausbreiten.

Weitere Informationen der CIPEL zu diesem Thema

Foto: CIPEL