Medienkonferenzen
Dringliches Verfahren im Falle einer widerrechtlichen Grundstückbesetzung
21/06/2013
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Rechtsdienst für Sicherheit und Justiz
Der Kanton Wallis verfügt zurzeit weder über ein Gesetz noch über genügend offizielle Standplätze für Fahrende. Ein einziger Platz in Martinach ist derzeit in Betrieb.
Aufgrund dieser Tatsache überwies der Grosse Rat am 17. Mai 2013 ein Postulat, das vom Staatsrat die Ausarbeitung eines "Zigeuner-Konzepts" verlangt.
In Erwartung dieses Konzepts und in Ermangelung einer Rechtsgrundlage schlägt der Vorsteher des Departements für Sicherheit (DBS), Staatsrat Oskar Freysinger im Einklang mit Artikel 56 Absatz 1 die Anwendung der polizeilichen General-klausel vor. Es geht im Besonderen darum, ein dringliches Verfahren für den Fall einer widerrechtlichen Grundstückbesetzung festzulegen.