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Dienststelle für Landwirtschaft
Pflanzenschutzmitteilung Nr. 07
Zur Erinnerung: Entlang von Strassen und Fahrwegen muss ein 50 cm breiter begrünter Pufferstreifen eingehalten werden. Diese Massnahme soll ausgebrachte Pflanzenschutzmittel zurückhalten und so eine Wasserverschmutzung verhindern.