Staatsratsbulletin vom Mittwoch 27. Januar 2016
27.01.2016
| Präsidium
| Staatskanzlei
An seiner wöchentlichen Sitzung vom Mittwoch 27. Januar 2016 beschäftigte sich der Staatsrat mit 101 Dossiers.
Er beantwortete eine Motion, zwei Postulate und drei schriftliche Fagen des Grossen Rates. Die Regierung genhmigte Stellungnahmen zu verschiedenen Vernehmlassungen:
- Vernehmlassung betreffend Organisation Bahninfrastruktur (OBI)
- Vernehmlassung betreffend Revision der Verordnungen über den Schutz der Biotope und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung
Der Staatsrat behandelte zweiunddreissig Rekurse und fällte neun Personalentscheide.
Der Staatsrat hat das Reglement zur Erhebung von zusätzlichen kommunalen Handänderungssteuern homologiert, so dass die Gemeinde Anniviers eine kommunale Steuer, zusätzlich zur kantonalen Steuer bei Handänderungen von Gebäuden auf ihrem Gemeindegebiet erheben kann (Art. 2 Abs. 1 und Art. 15 des Gesetzes über die Handänderungssteuer vom 15. März 2012).
Der Staatsrat hat die unterschriebene Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Hebammenverband (Sektion Oberwallis und Section Valais Romand) und tarifsuisse betreffend die erbrachten Leistungen der Hebammen des Kantons Wallis genehmigt. Die Partner haben sich auf den folgenden Tarifwert gemäss einer unveränderten Tarifstruktur geeinigt: Fr. 1.10 ab dem 1. Mai 2015, Fr. 1.13 ab dem 1. Januar 2016 und Fr. 1.15 ab dem 1. Januar 2017. Die Abrechnung wird auf dem System «Tiers payant» beruhen.