Generelles Feuerverbot im Freien
(IVS).-
Seit mehreren Wochen hat es nicht mehr ausgiebig geregnet under ausser einigen Gewittern wird es in den nächsten Tagen kaum regnen. Die Böden sind stark ausgetrocknet und die Vegetationsentwicklung ist gehemmt. Bei dieser trockenen Witterung, den warmen Winden und den hohen Temperaturen ist die Feuergefahr maximal.
Wald, Wiesen und Gestrüpp sind die sensiblesten Zonen.
Deshalb hat Staatsrat Jacques Melly, Vorsteher des Departementes für Verkehr, Bau und Umwelt einen Beschluss um ein generelles Feuerverbot im Freien gefasst. Dies gilt auch für das Abfeuern von Feuerwerk für die bevorstehenden Anlässe und für alle 1. Augustfeiern.
Die Benützung von Gas- und Elektrogrillen wird toleriert unter folgenden sicherheitstechnischen Massnahmen: Der Grill oder ein entsprechendes Stromaggregat muss auf einer festen Unterlage abgestellt werden (Beton, Teer) und auf jeden Fall ist es untersagt einen Grill direkt auf eine nicht feuerfeste Unterlage (Wald, dürres Gras, u.s.w.) abzustellen. Die nötigen Löschmittel für den Ersteinsatz sind in genügender Anzahl vorhanden und bereitzustellen. (Löscher, Gartenschlauch, u.s.w.)
Eine Entspannung der Lage ist erst nach einer intensiven Regenperiode von mindestens 3 Tagen zu erwarten. Kurze Regenschauer und Gewitter vermögen die gefährliche Situation nicht zu entschärfen. Bei einer wesentlichen Veränderung der Lage werden neue Massnahmen getroffen und die Gemeinden und die Medien des Kantons Wallis neu informiert.
Die Gemeinden sind gemäss geltender gesetzlicher Grundlagen auf ihrem Territorium verantwortlich für die Durchsetzung dieser Massnahmen. Die offiziellen Kontrollorgane werden jegliche Widerhandlungen den zuständigen Behörden anzeigen.
Bei einem Brandausbruch handeln Sie nach dem Grundsatz:
ALARMIEREN (118) – RETTEN – LÖSCHEN