2512 Fremdbetreuungskosten
2512 Fremdbetreuungskosten
Die Kosten für die Drittbetreuung wenn das Kind, welches das 14. Altersjahr nicht überschritten hat, mit dem Steuerpflichtigen, im gleichen Haushalt lebt. Eine Kumulation mit dem Abzug für die Betreuung der eigenen Kinder ist nicht möglich (2512a).