Anmeldung in der Berufsschule ohne Lehrbetrieb zu Beginn der Ausbildung (1. Lehrjahr)

Es ist möglich, eine duale Berufsausbildung im ersten Jahr während maximal drei Monaten ohne Lehrbetrieb zu beginnen, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Im Wallis wohnhaft sein.

  • Die gewünschte Ausbildung ist eine duale Ausbildung, die an einer Walliser Berufsfachschule beschult wird und keinen Einschränkungen unterliegt. Es ist also nicht möglich, sich ohne Lehrbetrieb für eine Ausbildung anzumelden, die ein oder mehrere Jahre Vollzeitausbildung in der Berufsfachschule umfasst.

    Zudem ist es für den folgenden Beruf im Unterwallis nicht möglich, eine duale Ausbildung ohne Lehrbetrieb zu beginnen: Fachmann/frau Betreuung EFZ

  • Validierung des Projekts durch einen Berufsberater oder einen Eingliederungsberater in einem Gespräch. Wenn das Projekt validiert wird, muss das untenstehende Validierungsdokument von allen Parteien unterzeichnet und von dem Bewerber bei der Online-Einschreibung übermittelt werden.

Wer kann Ihr Berufsprojekt validieren?

Falls Sie derzeit die Orientierungsstufe oder die Schule für Berufsvorbereitung besuchen, setzen Sie sich bitte mit dem Berufsberater Ihrer Schule in Verbindung, um Ihr Projekt zu validieren.

Falls Sie derzeit von einem Eingliederungsberater betreut werden, kann diese Person Ihr Projekt validieren.

Falls Sie nicht unter die beiden obengenannten Fälle fallen, vereinbaren Sie bitte zur Validierung Ihres Projekts einen Termin bei der Berufs- Studien- und Laufbahnberatung.

Wenn Sie alle diese Bedingungen erfüllen, können Sie Ihre Daten zwischen dem 17. Juni und dem 09. August 2024 über das Online-Einschreibeformular eingeben und das Dokument zur Validierung Ihres Projekts (unterschrieben und eingescannt) beifügen.

Bemerkungen:

  • Anmeldungen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, werden nicht angenommen.

  • Die Anwesenheit in der Berufsschule ab der ersten Unterrichtswoche ist obligatorisch.

  • Es ist nicht möglich, das Schuljahr ohne Lehrbetrieb im 2., 3. und 4. Lehrjahr zu beginnen, ausser für Lernende, die sich innerhalb von drei Monaten nach dem Datum der Auflösung ihres Lehrvertrags befinden.

  • Der Kandidat, welcher sich ohne Lehrbetrieb anmeldet, ist selbst dafür verantwortlich, zu überprüfen, ob er in seiner Krankenversicherung Unfallschutz geniesst.

  • Anmeldungen werden anhand der freien Plätze in der jeweiligen Berufsfachschule berücksichtigt.

In den ersten drei Monaten und im weiteren Verlauf des Schuljahres

  • In den ersten drei Monaten werden die Kandidaten in den Berufsschulunterricht des gewählten Berufs integriert.

  • Falls innerhalb der ersten drei Monate ein Lehrvertrag unterzeichnet und genehmigt wird, besteht für die Kandidaten die Möglichkeit, ihre Ausbildung als Lernende im 1. Lehrjahr fortzusetzen.

Wichtig :

  • Von allen Kandidaten, die ohne Lehrbetrieb angemeldet sind, wird verlangt, dass sie motiviert sind und alles unternehmen, um innerhalb der Dreimonatsfrist eine Lehrstelle zu finden, da sonst die Fortsetzung des Jahres in der beruflichen Grundbildung nicht garantiert werden kann.

Wenn Sie Ihre Daten nicht online eingeben können oder Fragen haben, können Sie sich unter 027 607 28 01 an die AFB wenden.

Dienststelle für Berufsbildung (DB)

CP-670
1951 Sitten

Online-Einschreibeformular

(vom 17. Juni 2024 bis am 09. August 2024)