Alle vier Jahre beurteilt die Kantonale Dienststelle für Statistik und Finanzausgleich das System des interkommunalen Finanzausgleichs. Auf der Grundlage dieses Berichts teilt der Staatsrat dem Grossen Rat seine Folgerungen mit und schlägt ihm gegebenenfalls notwendige Gesetzeänderungen vor (GIFA, Art. 25).