Sie ziehen um? Daran müssen Sie denken
Wenn Sie innerhalb derselben Gemeinde umziehen, müssen Sie nur Ihre Adressänderung melden. Dies können Sie wie folgt tun:
- online über die Plattform eUmzug.ch
- oder persönlich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde.
Wenn Sie die Wohnsitzgemeinde wechseln, müssen Sie Ihren Wegzug aus Ihrer alten Gemeinde und Ihren Zuzug bei Ihrer neuen Gemeinde melden. Auch hier haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Meldung online über die Plattform eUmzug.ch (ausschliesslich für Personen mit Schweizer Bürgerrecht und für Umzüge innerhalb des Kantons Wallis).
Auf der Startseite können Sie Ihre alte und neue Adresse eingeben. Es sind noch nicht alle Gemeinden an diese Plattform angeschlossen. Wenn Ihre alte oder neue Gemeinde noch nicht angeschlossen ist, erscheint eine entsprechende Meldung auf der Website.
- Meldung bei der Einwohnerkontrolle
In diesem Fall müssen Sie das Büro der Einwohnerkontrolle Ihrer Wegzugsgemeinde und Ihrer neuen Gemeinde während der Öffnungszeiten persönlich aufsuchen. Rufen Sie vorher an, um sich zu erkundigen, welche Dokumente Sie mitbringen müssen.
Die Website ch.ch bietet Ihnen eine Checkliste, damit Sie bei Ihrem Umzug nichts vergessen.
Information an die Gemeinden
Sie sind eine Gemeinde und möchten an eUmzug angeschlossen werden? Alle relevanten Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite.