Abwasserreinigungsanlagen (ARA)

Um die Ableitung und Behandlung seiner Gewässer zu gewährleisten, verfügt der Kanton Wallis über 62 kommunale, industrielle oder gemischte Abwasserreinigungsanlagen (ARA) mit einer Kapazität von mehr als 200 EW (Einwohnergleichwerte).
Die Kontrolle des ordnungsgemässen Funktionierens der ARAs wird gewährleistet :
- einerseits in Form einer kantonalen Vollzugshilfe: "Betrieb und Kontrolle von kommunalen Abwasserreinigungsanlagen (ARA)" und,
- andererseits durch Stichproben, die von der DUW durchgeführt werden.
Die Gesamtheit dieser Kontrollen ermöglicht es, eine jährliche Bilanz der Abwasserreinigung zu erstellen (siehe Dokumente).
Karte der Abwasserreinigung
Die Walliser ARAs mit mehr als 200 EW sind auf der untenstehenden Karte der Abwasserreinigungsanlagen lokalisiert. Die Vollbildversion ist auf dem kantonalen Geoportal verfügbar.
Behandlung der Mikroverunreinigungen in den ARAs

Mikroverunreinigungen sind synthetische Stoffe, die in sehr geringen Konzentrationen schädliche Auswirkungen auf den Menschen oder die Umwelt haben können. Die Bekämpfung der Einleitungen von Mikroverunreinigungen ist sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene eine Priorität.
Mit dem Inkrafttreten der Änderung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) wird ab dem 1. Januar 2016 eine nationale Finanzierung für die Ausrüstung von rund 100 Kläranlagen mit einer zusätzlichen Behandlungsstufe zur Entfernung von Mikroverunreinigungen eingeführt. Ebenfalls am 1. Januar 2016 trat die Änderung der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung (GSchV) in Kraft, die die praktischen Modalitäten für die Anwendung dieser neuen Bestimmungen festlegt.
Das BAFU hat auf seiner Website ein Dossier zu diesem Thema sowie eine Vollzugshilfe zur Finanzierung von Massnahmen zur Elimination von organischen Spurenstoffen bei Abwasseranlagen veröffentlicht.
Auf der Plattform des VSA werden Informationen zu Techniken zur Behandlung von Mikroverunreinigungen gesammelt.
Kantonale Strategie
Um die Konzentrationen von Pestiziden und Medikamenten in unseren Gewässern zu reduzieren, haben der Kanton und die Walliser Chemieindustrie im Juni 2008 eine Leitlinie verabschiedet, die darauf abzielt, die Freisetzung dieser Stoffe bei der Herstellung oder Verpackung durch die Walliser Industrie drastisch zu reduzieren.
Etwa 60 % der Mikroverunreinigungen in den Gewässern stammen aus ARAs sowie aus Industrie und Gewerbe. 40 % stammen aus der Landwirtschaft. Um diese Problematik umfassend anzugehen, ist es notwendig, dass in naher Zukunft weitere ARAs angepasst werden. So wurde die Motion Nr. 20.4262 "Massnahmen zur Elimination von Mikroverunreinigungen für alle Abwasserreinigungsanlagen" angenommen und der Bundesrat beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu ändern, damit weitere ARA Massnahmen zur Elimination von Mikroverunreinigungen ergreifen.
Auf Bundesebene laufen derzeit verschiedene Studien, an denen der Kanton Wallis beteiligt ist. Diese werden die Finanzierung der Umsetzung dieser zusätzlichen Massnahmen in den ARAs, die Frist für die Erhebung der Abgabe, die Änderungen der Vorschriften über die Einleitung von Abwasser in die in Anhang 3.1 der GSchV aufgeführten Gewässer (Anhang 3.1 Ziff. 2 Nr. 8) usw. bestimmen.
Die Kantone sind verpflichtet, dem Bund innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften eine Planung für die Optimierung der Ausrüstung aller ARAs vorzulegen, die auch Massnahmen zur Elimination von Mikroverunreinigungen umfasst.
Stickstoffbehandlung in den ARAs
In der Schweiz werden bei der derzeitigen Leistung der Abwasserreinigungsanlagen (ARA) massive Mengen an Stickstoff in die Gewässer und indirekt in das Grundwasser eingeleitet. Laut Prognosen der Bundesämter (BAFU und Bundesamt für Landwirtschaft) setzen ARAs erhebliche Mengen an Stickstoffverbindungen in Oberflächengewässern frei, weshalb die Motion Nr. 20.4261 "Reduktion der Stickstoffeinträge aus den Abwasserreinigungsanlagen" im Jahr 2021 angenommen wurde.
In Zukunft werden die ARAs im Wallis nachrüsten müssen (Nitrifikation und Denitrifikation), um den in die Gewässer eingeleiteten Stickstoff zu reduzieren. Um zu bestimmen, welche ARAs mit welchem Verfahren betroffen sein werden, laufen derzeit verschiedene Studien auf Schweizer Ebene. Sie werden auch die Massnahmen und Kosten bewerten.
DOKUMENTE
Globale übersicht für das Jahr 2023
Dokumente für die Klärwärter
Vollzugshilfen, Empfehlungen und Weisungen
- Kantonale Vollzugshilfe - Betrieb und Kontrolle von kommunalen Abwasserreinigungsanlagen (ARA)
- Bundesamt für Umwelt (BAFU) - Betrieb und Kontrolle von Abwasserreinigungsanlagen
- Absicherung und Entwässerung von Güterumschlagplätzen
- Elimination von organischen Spurenstoffen bei Abwasseranlagen
- Informationen für Walliser ARA-Betreiber zur Strommangellage
- Schifffahrt für den Freizeitverkehr - Vollzugshilfe für den Umweltschutz