Erstellung des generellen Entwässerungsplans (GEP)

Wasserableitung ARA Dranse Chable ©DUW

Das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG) schreibt eine kommunale Entwässerungsplanung vor, die in Form eines Generellen Entwässerungsplans (GEP) vorzunehmen ist. Der GEP ist das zentrale Planungsinstrument für die Siedlungsentwässerung. Er ermöglicht den Gemeinden, den Zustand ihrer Infrastrukturen und Gewässer zu erfassen, und schlägt Massnahmen vor, mit denen sie festgestellte Defizite beseitigen und die Entwässerung und Abwasserbehandlung auf ihrem Gebiet verbessern können.
Die Gemeinden sind verpflichtet, über einen GEP zu verfügen und ihn alle 8 bis 10 Jahre zu aktualisieren. Der GEP muss auf der Grundlage der Richtlinie und des Musterbuchs erstellt werden, die der Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) herausgegeben hat.

Auf der Grundlage von Studien mit mehreren Diagnosemodulen und Zustandsberichten hat der GEP ein Gesamtkonzept darzulegen sowie einen Aktionsplan mit Massnahmen im Vorentwurfsstadium, der eine zeitliche Überwachung und Priorisierung der korrigierenden Sanierungsmassnahmen der Gemeinde ermöglicht. Die Daten müssen dabei einer Struktur entsprechen, die in der Wegleitung Daten der Siedlungsentwässerung (ehemals Wegleitung GEP-Daten) des VSA festgelegt ist. Auch das BAFU hat ein minimales Geodatenmodell (MGDM) für den Bereich des Umweltrechts festgelegt (Identifikator 129.1).

Die Finanzplanung muss die baulichen Korrekturmassnahmen, aber auch die Werterhaltung und den Wertersatz des Netzes sicherstellen. Die Selbstfinanzierung der baulichen Massnahmen ist durch die Einführung von Kausal- und Lenkungsabgaben zu gewährleisten. Anhand des GEP können die Kosten für den Unterhalt, den Ersatz der Infrastruktur und die geplanten Sanierungsmassnahmen ermittelt werden. Die Revision des Reglements und die Festlegung der Abgaben für die Entwässerung müssen jedoch getrennt von der Erstellung oder Aktualisierung des GEP erfolgen (siehe Kommunales Abwasser-Musterreglement).

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Frédéric DAVOLI

Sektion Gewässerschutz
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Wissenschaftlicher Mitarbeiter - Oberflächengewässer

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