Medienmitteilung Dienststelle für zivile Sicherheit und Militär Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft

Grosse bis sehr grosse Brandgefahr - Aufrechterhaltung des absoluten Feuerverbotes im Wald und Waldesnähe

Der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, hat das allgemeine Verbot von Feuer im Freien vom 19. Juli 2022 mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Angesichts des allgemeinen Defizits an Jahresniederschlägen und der schwachen Regenfälle in den letzten Wochen bleiben Feuer im Wald und in Waldesnähe jedoch weiterhin vollständig verboten. Für viele Teile des Kantonsgebiets gilt weiterhin die Gefahrenstufe gross oder sogar sehr gross.

Die Kaltfront eines Tiefdruckgebietes hat das Wallis erreicht und bringt feuchtere Luftmassen und tiefere Temperaturen mit sich, die zusammen mit den Niederschlägen der letzten zwei Wochen es dem Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, ermöglichen, das am 19. Juli 2022 ausgesprochene allgemeine Feuerverbot im Freien mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

Allerdings blieben auch die für die letzten Tage erwarteten starken Niederschläge abgesehen von der Region Chablais aus. Um die Situation in den Wäldern deutlich zu entspannen, wären über das gesamte Kantonsgebiet etwa 30 Millimeter Regen notwendig. Das Defizit an Jahresniederschlag bleibt im gesamten Kanton sehr gross, und das seit diesem Frühling. Hinzu kommt, dass die Bäume bedingt durch die grosse Jahres-Trockenheit bereits verfrüht ihr Laub verlieren und in den nächsten Wochen viel leicht entflammbares Material auf den Boden fällt. Die Situation bleibt also kritisch, wie übrigens auch der Waldbrand gezeigt hat, der am 14. September 2022 in der Region Evolène ausgebrochen ist.

Ein grosser Teil des Kantonsgebiets befindet sich somit weiterhin in den Gefahrenstufen gross und sehr gross in Bezug auf die Waldbrandgefahr. Aus diesem Grund hält der Chef des DSIS an einem absoluten Verbot von Feuer im Wald fest. Feuer bleiben also im Wald und in Waldesnähe (generell 100 Meter) absolut verboten. Dieses Verbot gilt auch für offizielle Picknickplätze und offene Unterstände in Waldesnähe.

Dahingegen sind Feuer in Wohngebieten, die sich nicht in Waldesnähe befinden, wieder möglich, aber jedes Feuer muss überwacht und nach Gebrauch vollständig gelöscht werden. Die Bevölkerung wird gebeten, die Anweisungen der Gemeindebehörden strikt zu befolgen und alles zu unternehmen, um Wälder, Wiesen, Maiensässe und Siedlungsgebiete vor Bränden zu bewahren. Eine Liste mit weiteren Informationen über erlaubte und verbotene Aktivitäten ist auf folgender Website verfügbar: https://www.vs.ch/de/web/sfnp/incendi.

Die Gemeindeverwaltungen sind dafür verantwortlich, dass diese Maßnahmen auf ihrem Gebiet gemäß den geltenden gesetzlichen Grundlagen durchgeführt werden. Die offiziellen Kontrollorgane werden etwaige Zuwiderhandlungen bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Im Falle einer wesentlichen Änderung der Situation werden neue Vorkehrungen getroffen und bekannt gegeben.

Im Brandfall nach dem Prinzip handeln: Alarmieren (118) - Retten – Löschen