Entlassung
Der Verlust der Schweizer Staatsangehörigkeit hängt von der Entscheidung einer Behörde ab. Dies kann durch eine Entlassung aus dem Bürgerrecht oder durch einen Entzug des Bürgerrechts geschehen. Die Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht folgt auf ein Gesuch eines Schweizer Bürgers, welcher nicht in der Schweiz wohnhaft ist, eine andere Staatsangehörigkeit besitzt oder die Möglichkeit hat, eine andere Staatsangehörigkeit zu erwerben.
Die Webseite des SEM gibt Ihnen noch weitere nützliche Informationen bezüglich dem Verlust des Schweizer Bürgerrechts, die verschiedenen Gründe und das damit verbundene Verfahren.
Wiedereinbürgerung
Die Erteilung der Wiedereinbürgerung liegt ausschliesslich in der Zuständigkeit des Bundes. Der Kanton und die Gemeinde verfügen über ein Beschwerderecht.
Personen welche die Schweizer Staatsangehörigkeit durch Verwirkung, Eheschliessung oder Entlassung aus dem Bürgerrecht verloren haben, haben die Möglichkeit auf eine Wiedereinbürgerung.
Die Formulare sind beim Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern oder bei der Dienststelle für Bevölkerung und Migration des Kantons Wallis erhältlich. Das SEM erteilt, durch seine Webseite, die Hauptauskünfte bezüglich der beiden genannten Verfahren. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen die betroffenen Webseiten aufzurufen, bevor Sie unnötige Schritte unternehmen (siehe unter "LINKS" rechts).
Unsere Dienststelle steht Ihnen für alle zusätzlichen Informationen zur Verfügung.
Kontakt
Staatssekretariat für Migration (SEM)
Address Staatsangehörigkeit / EinbürgerungenQuellenweg 6
3003 Berne-Wabern
@ Mail ch@sem.admin.ch