Adoption et changement de nom

Adoption

La procédure d'adoption relève de différents services dont l’Office pour la protection de l’enfant et le Service de la population et des migrations.

C'est le Département de la sécurité, des institutions et du sport qui prononce l'adoption au terme de la procédure.

Pour tous renseignements concernant ces deux types d'adoption, veuillez vous adresser directement au Service de la population et des migrations

Wiederannahme des Ledignamens / Namensänderung

Wiederannahme des Geburtsnamens

Ein Ehepartner, der bei der Eheschliessung seinen Namen geändert hat, behält diesen Namen auch nach der Scheidung oder dem Tod seines Ehepartners. Er kann jedoch jederzeit erklären, dass er seinen Geburtsnamen wieder annehmen will. Bei einer Scheidung ist dies möglich, sobald das Urteil rechtskräftig ist.

Eine Wiederannahme des Geburtsnamens ist während der Ehe nur möglich, wenn diese vor dem 1. Januar 2013 geschlossen wurde.

Für die Wiederannahme des Geburtsnamens wenden Sie sich bitte an das gewünschte Zivilstandsamt.

Gebühr: CHF 75.–

 

Änderung des Namens und/oder Vornamens

  • Wenn Sie im Kanton Wallis wohnhaft sind, können Sie uns Ihren Antrag auf Änderung des Namens und/oder Vornamens direkt zukommen lassen (siehe Kontaktdaten rechts).
  • Wenn Sie in einem anderen Schweizer Kanton wohnhaft sind, müssen Sie sich an die zuständige Behörde in Ihrem Wohnkanton wenden.
  • Wenn Sie im Ausland wohnhaft sind, wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Schweizer Vertretung.

Eine Änderung des Namens und/oder Vornamens ist nur bei Vorliegen von triftigen Gründen und nach Prüfung aller Umstände möglich.

Um das Verfahren einzuleiten und die Liste der erforderlichen Unterlagen zu erhalten, kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.

Gebühren

Änderung des Familiennamens: CHF 500.–
Änderung des Vornamens: CHF 400.–

Contact

Service de la population et des migrations

Address
Avenue de la Gare 39
Case postale 478
1951 Sion

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