Rechtsmedizin / Todesfeststellung

Richtlinien des Kantonsarztes über das Vorgehen der Ärzte bei einem Todesfall

Todesfeststellung

Jeder Todesfall muss von einem Arzt nach folgenden Richtlinien festgestellt werden.

Die Todesbescheinigungen können bestellt werden, bei:

Dienststelle für Bevölkerung und Migration
Bevölkerung und Einbürgerungen
etatcivil@admin.vs.ch

(Es ist derzeit keine elektronische Version verfügbar)

Vor jeder Verbrennung müssen alle Fremdkörper, die mit einer Batterie betrieben werden, die in den Körper eines Verstorbenen implantiert wurde, wie Herzschrittmacher und Neurostimulatoren, entfernt werden. Die Rücknahme dieser Geräte ist vor allem im Falle der Einäscherung des Verstorbenen wegen der Explosionsgefahr gerechtfertigt, die Mitarbeiter verletzen und Krematorien beschädigen könnte. Es besteht die Gefahr der Umweltverschmutzung und rechtfertigt auch deren Rückzug im Falle einer Beerdigung. Die Entfernung eines Herzschrittmachers/Neurostimulators gilt jedoch als ein medizinisches Verfahren mit ausreichendem invasivem Charakter, so dass die Entfernung ausschliesslich von einem autorisierten Arzt durchgeführt werden muss.

Im Wallis delegiert der Kantonsarzt diese Aufgabe an die Ärzte der Abteilung Histozytopathologie des Zentralinstituts für Spitäler (ZIS) in Sion und ihr medizinisches Personal, das von dieser Institution mit der Durchführung der Probenahme unter ihrer Verantwortung beauftragt wird. Mitarbeiter von Bestattungsunternehmen sind nicht befugt, diesen Eingriff durchzuführen.

  • Gesetzliche Pflichten bei Fremdkörperverschleiß (Spacemaker, Defibrillator, Prothese) bei Verbrennung
  • Schema Todesfeststellung

Rolle der Gerichtsmedizin und der Bezirksärzte

Gemäss Artikel 4 der Verordnung über die Kontrolle übertragbarer Krankheiten ernennt der Staatsrat die Bezirksärzte zu Beginn jeder Verwaltungsperiode auf Vorschlag des Kantonsarztes. Abgesehen von verschiedenen Aufgaben im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit wurden ihnen bestimmte forensische Aufgaben als Sachverständige übertragen, wie z.B. Körperstraffungen auf Antrag der Staatsanwaltschaft.

Der Gerichtsmediziner stellt seine medizinischen und wissenschaftlichen Kenntnisse in den Dienst des Gesetzes. Im Auftrag einer Justizbehörde (Staatsanwalt, Präsident des Gerichts, Polizei) führen sie täglich Autopsien durch, um die Ursachen und Umstände eines Todesfalles und ärztliche Untersuchungen an lebenden Personen zu klären, um die Art der erlittenen Verletzungen und Körperverletzungen festzustellen. Sie spielen eine fachkundige Rolle bei der Durchführung verschiedener forensischer Analysen.

Weder der Bezirksarzt noch der Gerichtsmediziner, da sie unter fachkundiger Aufsicht handeln, ersetzen den Arzt, der einen Todesfall zu verzeichnen hat oder erfüllen an seiner Stelle diese Pflicht. Bei der Einstufung der Art des Todes durch die Telefonnummer 117 können sie dennoch kontaktiert werden, um Ratschläge zu geben oder bei der Entscheidung zu helfen.