VADEMECUM - Informationen für Ärzte
Berufsausübungsbewilligung und Zulassung zur Rechnugsstellung zulasten der OKP
Kantonale und eidgenössische Gesetzgebung zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit:
- Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (MedBG), Kantonales Gesundheitsgesetz, Kantonale Verordnung über die Ausübung und Beaufsichtigung der Gesundheitsberufe
- FMH "Rechtliche Grundlagen im medizinischen Alltag"
Diplomanerkennung
Selbstständige oder unselbstständige Berufsausübungsbewilligung
- Berufsausübungsbewilligung : Allgemein Staat Wallis
- Berufsausübungsbewilligung : Allgemein BAG
- Formular Gesuch um eine Berufsausübungsbewilligung
- Ärztliches Zeugnis
- SASIS Zahlstellenregisternummer
- Richtlinien / Anwendung der Zulassungsstopp (Kanton Wallis)
- Meldepflicht 90 Tagen, Kantonswechsel / Ende der Berufsausübungbewilligung / Jährliche Aktualisierung der Erwerbsquote (Erhebung der ärztlichen Tätigkeit)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (Good Standing)
- Berufsbewilligung nach 70 Jahren :
Die erteilte Bewilligung gilt für die Berufsausübung bis zum 70. Lebensjahr. Ab diesem Alter muss alle zwei Jahre ein Antrag zur Verlängerung der Berufsausübung gestellt werden.
Auf Vormeinung der Aufsichtskommission kann das Departement die Berufsausübungsbewilligung einschränken oder entziehen, wenn die Bedingungen für die Bewilligung nicht mehr erfüllt sind.
Zulassung zur Rechnugsstellung zulasten der OKP
- Zulassung OKP, Bedürfnisklausel
- Fragebogen und Qualitätsanforderungen nach 58g KVV
- CARA-Informationsblatt für neue Ärzte (Elektronisches Patientendossier)