Geteilschaften einst und heute
Was ist aus den Geteilschaften geworden, die die Nutzung und Bewirtschaftung gemeinsamer Ressourcen wie Wasser, Wälder und Alpweiden regeln? Ein Blick in die Geschichte.
Das Geteilschafts- bzw. Genossenschaftswesen im Wallis hat seinen Ursprung in den mittelalterlichen Bauernzünften. Über Jahrhunderte hinweg wurde so die Land- und Alpwirtschaft sowie die Nutzung gemeinsamer Güter wie Wasser, Wälder und Alpweiden organisiert. Eine Geteilschaft ist ein Arbeits- oder Besitzkollektiv, dessen Mitglieder ein Gut gemeinsam verwalten und sich an den damit verbundenen Arbeiten (Gemeinwerk) beteiligen. Aus diesen wirtschaftlichen Organisationsformen entwickelten sich später lokale Gebietskörperschaften und verschiedene Institutionen, darunter auch die Burgerschaften (bourgeoisies).
Gemeinsam nutzen, gemeinsam Verantwortung tragen
Die Mitglieder einer Geteilschaft (die Geteilen) haben Rechte, aber auch Pflichten, die in Statuten und Reglementen festgelegt sind. Sie sind zuständig für den Bau, den Unterhalt und den einwandfreien Betrieb kollektiver Werke wie Suonen, Wege, Alpeinrichtungen oder auch Backöfen. Ein grundlegendes Anliegen von Geteilschaften ist die Herstellung eines Gleichgewichts zwischen der Nutzung der Ressourcen einerseits und deren langfristigen Erhaltung anderseits. Die Suonen sind dafür das wohl bekannteste Beispiel: Die Mitglieder teilen das Wasser nach einem genau festgelegten Bewässerungsplan untereinander auf und helfen im Gegenzug bei Unterhalts-, Reinigungs- und Reparaturarbeiten mit.
Eine rechtlich anerkannte Organisationsform
Rechtlich gelten Geteilschaften als öffentlich-rechtliche Körperschaften. Sie sind sowohl im Schweizerischen Zivilgesetzbuch als auch in der Walliser Gesetzgebung anerkannt. Jede Geteilschaft hat eigene Statuten und eine Generalversammlung, die – im Fall der Suonen – über Wasserverteilung, Beiträge und anfallende Arbeiten entscheidet. Um den laufenden Betrieb kümmern sich Hüterinnen und Hüter (auch Wärter/-innen genannt). Anders als gewöhnliches Miteigentum hat die Geteilschaft institutionellen Charakter und ist auf Dauer angelegt. Sie bleibt auch dann bestehen, wenn sich die Eigentumsverhältnisse der betreffenden Parzellen ändern.
Die Bedeutung von Geteilschaften heute
Trotz tiefgreifender Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft spielen Geteilschaften im Wallis nach wie vor eine wichtige Rolle, so etwa bei der Bewirtschaftung von Wasserleiten. Obwohl heute nicht mehr alle Suonen ihre ursprüngliche landwirtschaftliche Funktion erfüllen, werden zwei Drittel der bestehenden Kanäle weiterhin zur Bewässerung genutzt. Andere wiederum tragen zur Inwertsetzung des kulturellen Erbes, der Landschaft und der Biodiversität bei oder sind Teil von Wanderwegen. Neben Suonen verwalten Geteilschaften auch andere Gemeinschaftsgüter wie Alpweiden, Wälder oder bestimmte lokale Infrastrukturen. Zudem können sie spezielle Aufgaben übernehmen. So kümmert sich beispielsweise die Genossenschaft für Bewässerung des Rebbergs von Leytron auch um die Schädlingsbekämpfung.
Angesichts der wachsenden Bedeutung eines nachhaltigen Wassermanagements und der Anpassung an den Klimawandel rücken Geteilschaften wieder stärker in den Fokus. Solidarität, gemeinsame Verantwortung und kollektives Engagement bilden die Grundlage dieses traditionellen Systems. Es zeigt, dass altes, bewährtes Wissen auch heute noch genutzt werden kann, um gemeinschaftliche Güter nachhaltig zu bewirtschaften und gleichzeitig den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu begegnen.
Der Verein der Walliser Suonen (VWS) und das Walliser Suonenmuseum sind zwei eigenständige Organisationen, die bei der Erhaltung, Erforschung und Aufwertung der Suonen eng zusammenarbeiten. Gemeinsam betreiben sie unter anderem das Portal suonen-wallis.ch mit ergänzenden Informationen und Inhalten. Darüber hinaus nimmt jede Organisation ihre eigenen Aufgaben wahr.

