Wasserstrategie

Anpassungen im Gewässerschutzrecht

Der Bundesrat schlägt vor, das Gewässerschutzgesetz und die Gewässerschutzverordnung zu revidieren. Am 26. November 2025 hat er die beiden entsprechenden Vernehmlassungen eröffnet, die bis zum 12. März 2026 dauern werden.

Die wichtigsten Punkte:

💧Grundwasser

In der Schweiz werden 80 Prozent des Trinkwassers aus Grundwasser gewonnen. Seit 1998 sind die Kantone verpflichtet, bei Gefahr einer Verunreinigung jenen Teil des Einzugsgebiets um eine Wasserfassung auszuweisen, in dem das Grundwasser zum grössten Teil durch versickertes Regenwasser entsteht. Dabei handelt es sich um die sogenannten Zuströmbereiche von Grundwasserfassungen. Die Bezeichnung dieser Gebiete wird es den Kantonen und Wasserversorgern ermöglichen, gezieltere Massnahmen zum Schutz des Trinkwassers zu ergreifen. Bisher haben die Kantone diese Vorgabe nur in Einzelfällen umgesetzt. 

💧Abwasser

In der Schweiz gibt es 700 Abwasserreinigungsanlagen (ARA). Diese Anlagen sollen weniger Stickstoffverbindungen und organische Spurenstoffe in die Gewässer leiten sowie weniger Lachgas in die Atmosphäre ausstossen. Die Kantone und Gemeinden müssen ihre Anlagen bis 2050 entsprechend ausbauen.

💧Grenzwerte für Pestizide

Der Bundesrat hat bisher Grenzwerte für 19 Pestizidwirkstoffe festgelegt und beabsichtigt, Grenzwerte für sieben weitere Wirkstoffe zu definieren. Dabei handelt es sich um Stoffe, die in den letzten Jahren in Schweizer Gewässern in Konzentrationen nachgewiesen worden sind, bei welchen der Schutz der Pflanzen und Tiere nicht mehr gewährleistet ist.

Quelle