Kommissionen und Rat

BESCHWERDESTELLE

Im Falle einer Verletzung der Bestimmungen des Gesundheitsgesetzes (GG), insbesondere bei unkorrektem beruflichem Handeln, Verletzung eines den Patienten zugestandenen Rechts und/oder Verletzung der Regeln der Kunst, untersucht die Beschwerdestelle der Dienststelle für Gesundheitswesen den Fall. Anschliessend übermittelt sie der Beratenden Aufsichtskommission der Gesundheitsberufe (BAKGB) einen Vorschlag für einen Entscheid zur Stellungnahme. Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) erlässt anschliessend einen formellen Entscheid, gegen den Beschwerde eingelegt werden kann.

Mit dem neuen GG ist die Beschwerdestelle die Instanz, die Disziplinarverfahren gegen Angehörige der Gesundheitsberufe einleitet, eine Funktion, die im alten GG der Aufsichtskommission der Gesundheitsberufe (AKGB) zugewiesen war.

Die Mitglieder der Beratenden Aufsichtskommission der Gesundheitsberufe (BAKGB) werden vom Staatsrat ernannt.

Die von der Beschwerdestelle untersuchten Fälle bezüglich möglicher Verletzungen der Patientenrechte sind für die Patienten grundsätzlich kostenlos. Für Angehörige der Gesundheitsberufe wird die erhobene Gebühr je nach Umfang und Schwierigkeit des Falles festgelegt. Sie liegt zwischen 500 und 2'500 Franken . Keine Gebühr wird erhoben, wenn keine Verletzung der Berufspflichten vorliegt.

KOMMISSION FÜR DIE PATIENTENSICHERHEIT UND DIE PFLEGEQUALITÄT

Die kantonale Kommission für die Patientensicherheit und die Pflegequalität (KPSPQ) ist dafür zuständig, dem Gesundheitsdepartement Konzepte für die Evaluation und Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit der von den Anbietern erbrachten Leistungen vorzuschlagen, insbesondere zur Struktur,- Prozess- und Ergebnisqualität. Ihre Mitglieder werden vom Staatsrat ernannt.

Die KPSPQ:

  • gibt dem Gesundheitsdepartement Empfehlungen zur Überwachung der Versorgungsqualität und der Patientensicherheit ab (Aufsicht);
  • macht hierzu Vorschläge für zweckdienliche Massnahmen, namentlich in Bezug auf die Einführung von Indikatoren zur objektiven Qualitätsmessung;
  • evaluiert, wie die Leistungserbringer die Versorgungsqualität und die Patientensicherheit organisieren.

KONTAKT

Sekretariat KPSPQ

Walliser Gesundheits-Observatorium
Julien Sansonnens
Av. du Grand-Champsec 64
1951 Sitten

KOMMISSION FÜR GESUNDHEITSPLANUNG

Die Kommission für Gesundheitsplanung wird vom Staatsrat ernannt und ist ein vorberatendes Organ im Bereich der Gesundheitsplanung. Sie wird insbesondere bei der Gesundheitsplanung und bei Leistungsaufträgen aufgesucht.

Die Kommission muss dem Staatsrat einen schriftlichen Bericht über ihre Tätigkeiten abgeben und diesen auch veröffentlichen.

KOMMISSION FÜR GESUNDHEITSFÖRDERUNG

Die kantonale Kommission für Gesundheitsförderung (KKGF) ist das beratende Organ des Staatsrates, wenn es um Politik im Bereich der Gesundheitsförderung und Verhütung von Krankheiten und Unfällen geht.

KANTONALE KOMMISSION FÜR PALLIATIVE CARE

Die kantonale Kommission für Palliative Care (KKPC) ist eine permanente beratende Kommission des DGSK.

Das vorrangige Ziel dieser Kommission ist es, die Umsetzung des "Konzepts Palliative Care" zu begleiten und dem DGSK je nach Entwicklung der Bedürfnisse Anpassungen in der Strategie der Palliative Care vorzuschlagen.

Ihre Aufgaben umfassen insbesondere:

  • Bei der Umsetzung des Konzepts "Palliative Care" dabei sein
  • Dem DGSK Anpassungen der Strategie vorschlagen
  • Die Entwicklung der Palliativversorgung (wissenschaftlich, national,...) verfolgen
  • Das Angebot an bestehenden Schulungen auswerten und Vorschläge für neue Schulungen anbringen
  • Die Partner im Gesundheitswesen über die Entwicklungen in der Palliativversorgung informieren
  • Vorschläge von Gesundheitspartnern zusammentragen und bearbeiten

KONTAKT

Kantonale Kommission für Palliative Care

Avenue de la Gare 23
1950 Sitten

GESUNDHEITS- UND ETHIKRAT

Der Gesundheits- und Ethikrat ist ein Beratungsorgan für Gesundheitspolitik und Ethik. Er ist der ständige Beratungsorgan des Staatsrats und der Gesundheitsbehörden in ethischen Fragen im Zusammenhang mit dem Gesundheitswesen und in anderen Bereichen. Auf Antrag des Staatsrats, des Departements oder des Amtes für Gesundheitswesen gibt er Stellungnahmen und Vormeinungen zu Gesetzgebungsprojekten ab, die mit der Gesundheitsethik oder anderen Fragen in diesem Bereich in Zusammenhang stehen. Der Rat kann auch mit Sondermandaten zu wichtigen gesundheitspolitischen Entscheidungen betraut werden.

Auf gesellschaftlicher Ebene muss der Rat gesundheitsethische Fragen beantworten, die von öffentlichen Gemeinschaften, sozialpädagogischen Einrichtungen usw. gestellt werden. Auf Anfrage analysiert er Projekte, die von den Anbietern eine ethische Stellungnahme erfordern.

Bei bestimmten Dossiers führt der Rat eine regelmässige Überwachung durch. Dabei handelt es sich insbesondere um das elektronische Patientendossier, den freiwilligen Schwangerschaftsabbruch und die Sterbebegleitung.