Drahtlose Kommunikation und Elektrosmog

Bei drahtlosen Kommunikationstechniken werden hochfrequente elektromagnetische Felder als Träger für die Übertragung von Informationen verwendet. Über elektromagnetische Wellen wird eine Kommunikation zwischen einem Endgerät (Mobiltelefon, Tablet-PC, Computer, Fernseher, Radio, usw.) und einer Antenne aufgebaut.

 

Antennen für Mobilfunk und Rundfunk

Im Jahr 2023 waren im Wallis rund 660 Sendeanlagen ("Antennen") für den Mobilfunk und 60 Sendeanlagen für den Rundfunk in Betrieb. Die in Betrieb befindlichen Standorte sind auf der vom Bund erstellten Karte mit Informationen über die verwendete Technologie (3G, 4G, 5G) und die abgestrahlte Leistung ersichtlich.

Die Gemeinden bzw. die kantonale Baukommission (KBK) sind für die Genehmigung des Baus oder der Änderung von Sendeanlagen für Mobiltelefonie, Radio, Fernsehen usw. zuständig; in diesem Zusammenhang müssen sie die Dienststelle für Umwelt (DUW) konsultieren, die die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Begrenzung der von diesen Anlagen ausgehenden nichtionisierenden Strahlung überprüft.

 

Vollzugshilfe zu den Verfahren

Mit dem Ziel, die Vollzugsbehörden zu unterstützen, ihre Arbeit zu erleichtern und die Praktiken auf kantonaler Ebene zu harmonisieren, steht seit März 2023 eine Vollzugshilfe zur Verfügung (siehe Medienmitteilung). Dieses Dokument legt die Verfahren fest, die bei der Änderung von Mobilfunkanlagen zu befolgen sind. Es erinnert an die Kompetenzverteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden, gibt Verweise auf verschiedene spezifische, auf schweizerischer Ebene veröffentlichte Hilfen und stellt die kantonalen Rechtsgrundlagen vor. Darüber hinaus ermöglicht dieses Dokument eine Harmonisierung der Praktiken auf kantonaler Ebene, bietet aber auch einen klaren Arbeitsrahmen für die Mobilfunkbetreiber und Transparenz für die interessierte Bevölkerung.

Zu den in dieser Vollzugshilfe festgelegten Verfahren gehört ein vereinfachtes Baubewilligungsverfahren, das der Kanton den Gemeinden und der KBK empfiehlt, wenn an bestehenden Antennen nur geringfügige Änderungen vorgenommen werden. Dank dieser Vereinfachung kann auf eine öffentliche Auflage verzichtet werden, sofern keine Interessen Dritter berührt werden, aber auch wenn die Auswirkungen in Bezug auf die Optik und die Belastung durch nichtionisierende Strahlung vernachlässigbar sind, wobei letzteres von der DUW systematisch überprüft wird. Diese Empfehlung des Kantons gilt sowohl für Antennen der neuesten Generation (adaptive Antennen) als auch für konventionelle Antennen.

 

AncreMobiltelefone, Tablets, Wi-Fi usw.

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Endgeräte, die drahtlose Kommunikation nutzen (Mobiltelefone, DECT-Handys, Tablets, Computer usw.), senden selbst Signale in Form von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern aus. Diese Endgeräte stellen im Durchschnitt die Hauptquelle für die individuelle Exposition gegenüber nichtionisierender hochfrequenter Strahlung dar.
 

Um unsere tägliche Exposition zu reduzieren, können wir daher nach vier Prinzipien vorgehen:

  • Einen Gerätetyp und eine Betriebsart mit geringer Strahlung wählen (z. B. Mobiltelefon mit niedriger spezifischer Absorptionsrate - SAR; den "Flugzeugmodus" verwenden).
  • Entfernung zum Endgerät (z. B. Verwendung einer Freisprecheinrichtung oder kabelgebundener Kopfhörer).
  • Die Expositionszeit verkürzen (z. B. das Mobiltelefon ausschalten, wenn es nicht benutzt wird).
  • Für eine gute Verbindungsqualität sorgen (z. B. nur bei guter Verbindung telefonieren, Daten übertragen oder herunterladen, d. h. wenn die Anzahl der Streifen ausreicht). In diesem Sinne ist es aus Sicht des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung eher vorteilhaft, sich in der Nähe einer Mobilfunkantenne aufzuhalten.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) stellt Informationsblätter zu verschiedenen Geräten zur Verfügung, die nichtionisierende Strahlung aussenden.

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Sektionschefin des kantonalen Bausekretariats - Verwaltungs- und Rechtsdienst des DMRU

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