Schilder für Motorfahrräder
KONTROLLSchildER für Motorfahrrad
Die Abgabe der Kontrollschilder und der Vignette für Motorfahrräder wird von der DSUS und von den nebenerwähnten Poststellen, unter Vorweisung eines gültigen Fahrzeugausweises, vorgenommen.
Bei einem neuen Fahrzeug muss das technische Datenblatt, welches Sie von ihrem Motorfahrradverkäufer erhalten haben, der DSUS für die Erstellung des Fahrzeugausweises abgegeben werden.
Die Gültigkeit der Vignette erstreckt sich vom 1. Januar bis zum 31. Mai des folgenden Jahres und bestätigt, dass eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.
Die Versicherung kann bei der kantonalen Kollektivversicherung oder einer Privatversicherung abgeschlossen werden.
Im Falle eines Unfalls, bei dem der Besitzer des Motorfahrrades einen Schaden verursacht, muss die folgende Kollektivversicherungsanstalt sofort informiert werden:
Zürich Versicherung
Mythenquai 2
8002 Zürich
Tel. 0800 80 80 80
Ein Fahrzeugwechsel muss der DSUS mitgeteilt werden und ist Gegenstand einer neuen Immatrikulation.
Bei Verlust des Kontrollschildes, muss das Formular "Verlust oder Diebstahlerklärung" ausgefüllt und mit dem Fahrzeugausweis der DSUS abgegeben werden. Anschliessend wird Ihnen ein neues Kontrollschild mit der neuen Vignette abgegeben.
Bei Verlust des Fahrzeugausweises, muss das Formular "Verlust oder Diebstahlerklärung" ausgefüllt und der DSUS abgegeben werden. Ein neuer Fahrzeugausweis mit einer neuen Vignette wird erstellt.
Kontakt
Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt Av. de France 71
Postfach 1247
1951 Sion
Rte des Bains 2
Postfach 161
1890 St-Maurice
Email : scn-immatr@admin.vs.ch
Poststellen
Bahnhofstrasse 1
3900 Brig
Brückenweg 6
3930 Visp
Place de la Gare 2
3960 Sierre
Place de la Gare 11
1950 Sion
Avenue de la Gare 34
1920 Martigny
Rue du Fay 2
1870 Monthey 2 Ville
Telefon : 0848 888 888