Grundstückgewinnsteuer

Grundstückgewinnsteuer

Die Online Steuererklärung für Grundstückgewinne kann verwendet werden, wenn Sie bereits das Originalformular durch unsere Administration, nach Einregistrierung Ihres Verkaufes im Grundbuchamt, erhalten haben. Das Original muss mit der Onlineversion retourniert werden. Aus administrativen Gründen werden Steuererklärungen ohne Referenzangaben nicht bearbeitet (Dossier Nr., Kunden Nr.).

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Fragen zur Grundstückgewinnsteuer: scc-gains-immobiliers@admin.vs.ch