Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) für im Ausland ansässige Personen (Art. 99a DBG, Art. 109h StG)

Steuerperiode 2023
Adresse ausserhalb der Schweiz :
xxx.xxx.xxx.xx
756.xxxx.xxxx.xx
Zivilstand:
Adresse ausserhalb der Schweiz :
Bemerkungen:

Wenn Sie als "Quasi-Ansässiger" eine nachträgliche ordentliche Besteuerung wünschen, müssen Sie das nachstehende Kästchen ankreuzen und diesen Antrag bis zum 31. März 2024 online bei uns einreichen. Nach Ablauf dieser Frist wird jeder Antrag abgelehnt. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.

Wichtige Hinweise:

• Der Antrag muss bis spätestens 31. März 2024 online bei der Kantonalen Steuerverwaltung eingereicht werden. Verspätet eingereichte Anträge sind nicht zulässig.
• Im Ausland ansässige Personen müssen für jedes Jahr einen Antrag auf NOV einreichen.
• Das Formular muss vollständig und korrekt ausgefüllt werden, andernfalls wird es abgelehnt.
• Im NOV-Verfahren wird die quellensteuerpflichtige Person auf der Grundlage der effektiven Steuersätze des Bundes, der Kantone und der Gemeinden besteuert. Im Vergleich zur bisherigen Quellensteuer kann dies zu einer höheren oder niedrigeren Steuerbelastung führen.
• Ein einmal unter Einhaltung der Fristen und formalen Anforderungen eingereichter TOU-Antrag kann nicht mehr zurückgezogen werden.
• Ob die Voraussetzungen der Quasi-Ansässigkeit erfüllt sind, wird nach Einreichen der vollständig ausgefüllten Steuererklärung, geprüft. In Kürze wird Ihnen eine Steuererklärung zugesendet.

Kontakt

Der Support steht zu folgenden Zeiten zur Verfügung: 8.30 bis 11.30 Uhr (werktags)