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Neue technische Arbeitshilfe zur Unterscheidung zwischen baulichen, organisatorischen oder unterhaltsbezogenen Massnahmen im Rahmen von Projekten für Freizeitverkehrsprojekten

Die technische Arbeitsgruppe "Gesetz über die Wege des Freizeitverkehrs (GWFV)" hat eine Broschüre erstellt, um kantonalen Dienststellen, Gemeinden und technischen Büros eine Orientierungshilfe zu geben, wie bei einem Freizeitverkehrsprojekt, das bauliche, organisatorische oder Unterhaltsmassnahmen enthält, vorzugehen ist. Diese Arbeitshilfe basiert auf dem bestehenden rechtlichen Rahmen, insbesondere auf den drei Arten von Bauwerken, die in Art. 7 des Reglements über die Wege für die Freizeitmobilität (RWFV) genannt werden. Die Beispiele und Abbildungen in der Broschüre richten sich nach den häufigsten Fällen.