Medienmitteilung

Der Entwurf der neuen Kantonsverfassung ist unter Dach und Fach!

25/04/2023

Der Verfassungsrat hat in der heutigen Schlussabstimmung mit 87 zu 40 Stimmen den Entwurf der neuen Kantonsverfassung genehmigt. Er hat zudem mit 87 zu 29 Stimmen bei 7 Enthaltungen einen Variantenentwurf betreffend den politischen Rechten von Ausländerinnen und Ausländern auf Gemeindeebene angenommen. Der Entwurf der neuen Verfassung und seine Variante können somit fristgerecht dem Staatsrat übergeben werden, um dem Volk zur Abstimmung vorgelegt zu werden.


Eine absolute Mehrheit stimmt dem Entwurf zu
Der Verfassungsrat hat sich heute zu seiner letzten Plenarsitzung versammelt, um den Entwurf der neuen Verfassung und der Variante zu finalisieren sowie die Schlussdebatte und die Schlussabstimmung durchzuführen. In der Schlussabstimmung hat der Verfassungsrat den Entwurf mit 87 zu 40 Stimmen genehmigt – für die Genehmigung war eine absolute Mehrheit von 66 Stimmen erforderlich. Er hat zudem mit 87 zu 29 Stimmen bei 7 Enthaltungen beschlossen, dem Volk eine Variante zum Verfassungsentwurf vorzulegen, wie es die aktuelle Kantonsverfassung erlaubt. Das Volk wird somit über den Entwurf der neuen Verfassung abstimmen. Zudem wird es entscheiden, ob es Ausländerinnen und Ausländern mit einer C-Bewilligung und seit mindestens einem Jahr im Kanton wohnhaft sind, die politischen Rechte auf Gemeindeebene gewähren will oder nicht.

Vier Jahre Arbeit
Die Schlussabstimmung im Verfassungsrat hat somit knapp vier Jahre nach dem effektiven Beginn seiner Arbeit im Juni 2019 stattgefunden. Neben der intensiven Arbeit der thematischen Kommissionen hat das Projekt mehrere wichtige Etappen durchlaufen:

  • November 2019 - Januar 2020: Bürgerbeteiligungsprozess (digitale Plattform und Bürgerworkshops);
  • September - November 2020: Lesung der Grundsätze (wegen der Coronavirus-Pandemie um fünf Monate verschoben);
  • Januar - März 2021: Vernehmlassungsverfahren (mit einer Beteiligung von über 5000 Personen und fast 160 institutionellen Akteuren);
  • September - Dezember 2021: Erste Lesung des Vorentwurfs;
  • Dezember 2021 - Februar 2022: Prüfung des Vorentwurfs durch zwei Experten;
  • Juni - Oktober 2022: Zweite Lesung des Vorentwurfs;
  • Februar 2023: Zweite Lesung "bis";
  • April 2023: Schlussabstimmung.


In ihrer Schlussansprache dankte die Koordinatorin des Präsidialkollegiums des Verfassungsrates, Géraldine Gianadda, den Mitgliedern des Verfassungsrates herzlich für ihr Engagement bei der Ausarbeitung des Entwurfs des grundlegenden Textes unseres Kantons. Sie betonte, dass die Debatten in einer herzlichen und konstruktiven Atmosphäre stattgefunden haben. Bei der Eröffnung der Plenarsitzung wies Staatsrat Frédéric Favre auf den historischen Charakter dieser Totalrevision der Kantonsverfassung hin und beglückwünschte die Mitglieder des Verfassungsrates zu ihrer Arbeit.

Nächste Schritte
Der Entwurf der neuen Verfassung wird von den zehn Mitgliedern des Verfassungsrates, die dem Präsidialkollegium angehört haben, unterzeichnet. Er wird im Laufe des Monats Mai dem Staatsrat übergeben, womit die im Dekret über den Verfassungsrat vorgesehene Frist von viereinhalb Jahren nach der konstituierenden Sitzung eingehalten wird. Anschliessend wird der Entwurf dem Volk zur Abstimmung vorgelegt. Der Staatsrat wird das Datum und die Modalitäten der Volksabstimmung festlegen. Nach der Volksabstimmung wird der Verfassungsrat zusammentreten, um das Abstimmungsresultat zur Kenntnis zu nehmen und sich aufzulösen.

Veröffentlichung des Entwurfs der neuen Verfassung
Eine vorläufige Fassung des Entwurfs der neuen Verfassung ist bereits auf der Webseite des Verfassungsrates verfügbar: https://www.vs.ch/de/web/constituante/verfassungsentwurf. Die endgültige Fassung des Entwurfs wird in den kommenden Tagen veröffentlicht.


Fotos der Sitzung vom 25. April 2023: Verfassungsrat - Schlussabstimmung | Flickr

Kontakt

Géraldine Gianadda
Koordinatorin des Präsidialkollegiums des Verfassungsrates
Géraldine.GIANADDA@constit.vs.ch
​​​​​​
076 567 67 92

​​​​​Florian Robyr
Generalsekretär des Verfassungsrates
Florian.ROBYR@constit.vs.ch
027 607 18 52