Einfuhr (Import) eines Fahrzeuges gemäss EU-Normen

 

Ab der Ankunft in der Schweiz muss das Fahrzeug beim zuständigen Zollamt angemeldet werden.

Einfuhrart– Bitte wählen Sie das entsprechende Online-Formular

Direkte Einfuhr mit Status "Übersiedlungsgut": Sie wechseln Ihren Wohnsitz und lassen sich im Wallis nieder, wobei Sie Ihr eigenes ausländisches Fahrzeug importieren.

Direkte Einfuhr ohne besonderen Status: Sie haben Ihren Wohnsitz in der Schweiz und möchten ein Fahrzeug aus dem Ausland importieren, um es im Wallis (Schweiz) zu immatrikulieren.

Sobald diese Unterlagen eingereicht wurden, wird sich unsere Verwaltung mit Ihnen in Verbindung setzen, um zu bestätigen, ob das Dossier vollständig ist oder ob zusätzliche Dokumente erforderlich sind. Anschliessend wird ein Termin für die Fahrzeugprüfung festgelegt.
Wichtig: Bei der technischen Kontrolle müssen die Originaldokumente zwingend vorgelegt werden.

CO2 :  CO2-Emissionsvorschriften

Fahrzeuge, die nicht der CO₂-Abgabe unterliegen:

• Personenwagen, Lieferwagen und leichte Sattelschlepper, die seit mehr als 6 Monaten vor der Verzollung im Ausland in Betrieb waren und mehr als 5’000 km auf dem Kilometerzähler aufweisen
• Fahrzeuge, die mehr als 12 Monate vor der Zollanmeldung in der Schweiz im Ausland immatrikuliert waren
• Leichte Wohnmobile
• Motorräder
• Anhänger und Spezialfahrzeuge (z. B. Krankenwagen usw.)

Diese Fahrzeuge müssen nicht auf der Website des ASTRA registriert werden.

Fahrzeuge, die der CO₂-Abgabe unterliegen:

• Neue Personenwagen, Lieferwagen und leichte Sattelschlepper oder Fahrzeuge, die weniger als 6 Monate vor der Verzollung im Ausland in Betrieb waren
• Personenwagen, Lieferwagen und leichte Sattelschlepper, die seit mehr als 6 Monaten im Ausland in Betrieb waren, jedoch weniger als 5’000 km auf dem Kilometerzähler aufweisen

Diese Fahrzeuge müssen auf der Website des BASTRA (ASTRA) für die CO₂-Abrechnung registriert werden. CO₂-Berechnungstool: CO2-Emissionsvorschriften

Wichtiger Hinweis: Wir akzeptieren nur Fahrzeuge zur Prüfung, die von Importeuren mit Wohnsitz im Wallis importiert wurden, gemäss den Angaben im Dokument «Zollvorlage».Bei Fahrzeugen, deren Datum der ersten ausländischen Immatrikulation weniger als 24 Monate zurückliegt, muss die Immatrikulation erstmals auf den Namen der zollabgabepflichtigen Person erfolgen.

Über den untenstehenden Link finden Sie die erforderlichen Informationen zum Verfahren der Fahrzeuginverkehrsetzung.

Service de la circulation routière et de la navigation 

Rue de la Dixence 85C
Case postale 625
1951 Sion

Bockbartstrasse 6
3930 Visp

Rte des Bains 2
Case postale 161
1890 St-Maurice

Email : scn-tech@admin.vs.ch