Info: Ordentliche Telearbeit

Staatsrat beschliesst Verstärkung und Optimierung

Angesichts der gesundheitlichen Lage im Zusammenhang mit der Coronaviruspandemie hat der Staatsrat vor einem Jahr die ausserordentliche Telearbeit eingeführt. Eine beachtliche Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kantonsverwaltung hat daraufhin von zu Hause aus gearbeitet und tut es aufgrund der vom Bundesrat erlassenen Home-Office-Pflicht noch heute. Um in Erfahrung zu bringen, wie dies erlebt wurde, hat der Kanton als Arbeitgeber sowohl den Dienstchefs wie auch den telearbeitenden Mitarbeitern in den Monaten Mai bis Juli des vergangenen Jahres die Gelegenheit geboten, sich im Rahmen einer Umfrage zur Telearbeit als mobile Arbeitsform zu äussern.

Die Ergebnisse dieser beiden Umfragen brachten global gesehen ein positives Feedback zu Tage, weshalb der Staatsrat am 2. Dezember 2020 entschieden hat, die Telearbeit neben der Präsenzarbeit zu verstärken und zu optimieren.

In diesem Zusammenhang hat der Staatsrat eine entsprechende Strategie für die zukünftige Ausgestaltung der Telearbeit in der Walliser Kantonsverwaltung festgelegt. Sobald die gesundheitliche Lage es erlaubt, wird somit die ausserordentliche Telearbeit durch die ordentliche Telearbeit abgelöst und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen diese bewilligt worden ist, können Telearbeit leisten. Dies immer unter Vorbehalt, dass sich die gesundheitliche Lage nicht wieder verschlechtert und erneut die ausserordentliche Telearbeit eingeführt wird.

Weitere Informationen zu den Resultaten der Umfragen sowie zur Telearbeit im Allgemeinen – insbesondere zur Strategie, zu den Richtlinien, zum digitalen Bewilligungsprozess, zum Ausbildungsangebot sowie zum Leitfaden – finden Sie auf der Intranetseite der Dienststelle für Personalmanagement.

 

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