31.03.2025 2570a Freiwillige Zuwendungen an juristische Personen Freiwillige Zuwendungen an juristische Personen mit Sitz in der Schweiz, die von der Steuerpflicht befreit sind, können bis Maximum 20% des Reineinkommens abgezogen werden. document Weisung freiwillige Zuwendungen (Download) Steuerbefreite Vereine und Stiftungen im Oberwallis (Download) Liste exonération association et fondation en Valais romand (Download)