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Verlängerte Bearbeitungsfrist für Steuerveranlagungen 2024

02/02/2026 | Kantonale Steuerverwaltung

Aufgrund der stetig steigenden Zahl von Steuerpflichtigen und der zunehmenden Komplexität der Steuerdossiers kann es bei der Steuerveranlagung 2024 zu längeren Bearbeitungsfristen als in den Vorjahren kommen.

Wir bemühen uns jedoch, die noch offenen Fälle so schnell wie möglich zu bearbeiten.

Wichtig:
Die Steuererklärung kann auch ohne die Steuerveranlagung des Vorjahres ausgefüllt und eingereicht werden. Die erforderlichen Daten können in der Regel aus der letzten Steuererklärung übernommen und bei Bedarf angepasst werden.

In dringenden Fällen, insbesondere wenn die Steuerveranlagung für den Erhalt von Krankenversicherungszuschüssen oder Stipendien erforderlich ist, bitten wir Sie, uns telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Kantonale Steuerverwaltung