Aufhebung der «ehehaften» Wasserrechte
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Revision des Wasserrechtsgesetzes eröffnet. Gemäss einer Umfrage des Bundes bei den Kantonen gab es im Jahr 2019 noch rund 360 Wasserkraftwerke in der Schweiz, die das Wasser für die Stromproduktion aufgrund eines ehehaften Wasserrechts nutzten. Diese Rechte, die nicht auf Konzessionen beruhen, können nach geltendem Recht nicht mehr gewährt werden.
Historisch gesehen erlaubten es die ehehaften Wasserrechte den Betreibern, Gewässer auf unbestimmte Zeit und ohne Konzession kostenlos zur Stromerzeugung zu verwenden. Diese Rechte haben den Ausbau der Wasserkraft in der Schweiz begünstigt. Heute wird ihr Nutzen infrage gestellt, da sie den modernen Umweltauflagen und Anforderungen an das Wassermanagement nicht mehr gerecht werden.
Die neue Regelung sieht daher die Abschaffung dieser Wasserrechte bis 2040 vor. Bereits im Jahr 2019 hatte das Bundesgericht eingeräumt, dass diese Rechte ohne Entschädigung aufzuheben sind, nannte jedoch keine konkrete Frist. Für die weitere Nutzung der betreffenden Gewässer wird künftig eine Konzession erforderlich sein.
