News Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Legionellen im Duschwasser

Jede öffentliche Einrichtung, die öffentlich zugängliche Duschen betreibt, ist zur Selbstkontrolle verpflichtet (LMG Art. 26) und muss ihre Duschanlagen nach den anerkannten Regeln der Technik betreiben (TBDV Art. 13), um die Verbreitung von Legionellen in ihrem Duschwasser zu verhindern.

Auf Schweizer Ebene ergab die Kampagne der Kantonschemiker, dass 22,8 % aller Einrichtungen eine Legionellen-Konzentration aufwiesen, die über dem Höchstwert von 1000 KBE pro Liter lag. Was den Kanton Wallis im Jahr 2024 betrifft, so wurden die gesetzlichen Höchstwerte nur in einer der 44 beprobten Einrichtungen überschritten.

Beispiele für betroffene öffentliche Einrichtungen (nicht abschliessende Liste): - Hotels - Fitnesscenter - öffentliche Schwimmbäder - Berghütten - SAC-Hütten- Gasthäuser - Turnhallen - Sportzentren - Gästezimmer - Campingplätze - Ferienzentren - Pflegeheime / Heime - Ferienkolonien - Thermalbäder - Duschen für Firmenpersonal - Spitäler / Kliniken