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Dienststelle für Umwelt

Verwertung von mineralischen Abfällen

Kantonale Vollzugshilfe zur Regularisierung von Anlagen

Die Bewirtschaftung mineralischer Abfälle hat im Wallis Priorität. Sie ist eine wesentliche Massnahme der kantonalen Strategie zur Reduktion des Verbrauchs natürlicher Ressourcen, zur Abfallvermeidung und zur Verbesserung der Stoffkreisläufe. Eine neue kantonale Vollzugshilfe unterstützt die Akteure der Branche bei der Umsetzung von Projekten zum Bau und Betrieb von Anlagen zur Verwertung mineralischer Abfälle (AVMA), damit die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. 

Mineralische Abfälle stellen den grössten Teil des Abfallaufkommens im Wallis dar. Im Jahresdurchschnitt werden mehr als 1'500'000 Tonnen auf Deponien entsorgt oder in Anlagen zur Verwertung mineralischer Abfälle (AVMA) behandelt, was fast 70 % der im Kanton anfallenden Abfälle entspricht. Die AVMA werden in Zukunft eine immer wichtigere Rolle spielen. Diese Anlagen ermöglichen es, Materialien zu recyceln und wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen. Dadurch werden nicht nur natürliche Ressourcen geschont, sondern auch die Deponiemengen reduziert und der Stoffkreislauf geschlossen.

Die Dienststelle für Umwelt (DUW) hat zwischen 2021 und 2024 eine Bestandsaufnahme der AVMA durchgeführt, um diese kantonsweit gemäss den geltenden gesetzlichen Anforderungen zu regularisieren. Dieser Ansatz steht im Einklang mit dem kantonalen Abfallbewirtschaftungsplan (2023) und dem Bewirtschaftungsplan für Deponien und AVMA (2024), welche für eine kohärente und koordinierte Bewirtschaftung im gesamten Wallis sorgen.

Das Thema wurde 2022 in Informationsveranstaltungen für Gemeinden, Betreiber und technische Büros in Visp, Sitten und Monthey mit einem klaren Ziel behandelt: Jede AVMA muss eine offizielle Betriebsbewilligung der DUW erhalten. In den kommenden Monaten müssen die betroffenen Unternehmen die notwendigen Schritte bei den zuständigen Bau- und Raumplanungsbehörden einleiten. Ohne Regularisierung – beispielsweise bei unlösbaren Umweltkonflikten – kann die Schliessung oder Verlagerung einer Anlage erforderlich werden. Zur Unterstützung der Unternehmen steht auf der Website der DUW nun zusätzlich zu der 2023 veröffentlichten Vollzugshilfe des Bundes eine kantonale Vollzugshilfe zur Verfügung. Die Gemeinden sind ebenfalls aufgefordert, nicht inventarisierte Anlagen zu melden.

Diese Regularisierung wird den angekündigten Wandel hin zu einer Kreislaufwirtschaft verstärken und die Auswirkungen auf Landschaft und Umwelt durch die Verringerung der Fördermengen und der endgültig gelagerten Abfälle verringern.

Alle praktischen Informationen und nützlichen Dokumente sind unter vs.ch/avma verfügbar.

(c) SEN

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