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Sirenen und Alertswiss - Jährlicher Test am Mittwoch, 5. Februar 2025

Der jährliche Sirenentest findet in der ganzen Schweiz am Mittwoch, 5. Februar 2025 statt. Mit dem Test werden die rund 5'000 in der Schweiz installierten Sirenen periodisch überprüft, damit sie im Ereignisfall zuverlässig alarmieren. Bei dieser Gelegenheit wird auch die Verbreitung von Nachrichten über die Alertswiss-App getestet. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Jeweils am ersten Mittwoch des Monats Februar findet in der Schweiz der jährliche Test der 5’000 Sirenen statt, von denen sich 332 im Wallis befinden. Dieses Jahr findet die Übung am 5. Februar 2025 zwischen 13.30 und 16.30 Uhr statt. Getestet werden sowohl das Zeichen für „Allgemeiner Alarm“ als auch für „Wasseralarm“. Ausgelöst wird um 13.30 Uhr das Zeichen „Allgemeiner Alarm“, ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer, das falls erforderlich bis 14.00 Uhr wiederholt werden kann. Ab 14.00 Uhr bis spätestens 16.30 Uhr wird im gefährdeten Gebiet unterhalb von Stauanlagen das Zeichen „Wasseralarm“ ausgelöst. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden.

Benachrichtigung Alertswiss

Parallel zur Auslösung des Allgemeinen Sirenenalarms wird am 5. Februar 2025 von jedem Kanton eine Meldung der Stufe Information via Alertswiss-App ausgelöst. Die Meldung der Stufe Information löst keinen Sirenenton auf dem Smartphone aus, wie das bei einer Meldung der Stufe Alarm der Fall wäre. Kantone und Bundesbehörden verfassten 2023 rund 250 Alertswiss-Meldungen.

Wie soll man sich bei einem echten Alarm verhalten?

An diesem Mittwoch, dem 5. Februar 2025, wird die Bevölkerung nicht zu besonderen Schutzmassnahmen aufgerufen. Wenn der Allgemeine Alarm ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören oder sich über die Alertswiss-Kanäle zu informieren, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Der Wasseralarm bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen.

Weitere Hinweise und Verhaltensempfehlungen finden sich auf der Website die Dienststelle für zivile Sicherheit und Militär, auf der Alertswiss-Website sowie im Teletext der SRG-Sender, Seiten 680 und 681.