Steuerreform und AHV-Finanzierung
Am 19. Mai 2019 werden die Schweizer Stimmberechtigten über das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) entscheiden.
In Kürze
Der Bundesrat und das Parlament wollen zwei Grundpfeiler der schweizerischen Wohlfahrt sichern: einerseits ein wettbewerbsfähiges Steuersystem, andererseits angemessene AHV-Renten. Um diese zwei Ziele zu erreichen, haben sie die folgende Vorlage erarbeitet: eine Reform der Unternehmenssteuer mit dem Ziel, diese dem heutigen internationalen Umfeld anzupassen, und damit verbunden eine finanzielle Stärkung der AHV, um der immer grösseren Zahl der Rentenbezügerinnen und -bezüger gerecht zu werden.
Mit der Vorlage wollen die Regierung und das Parlament insbesondere Folgendes erreichen:
- die Abschaffung der Steuerprivilegien für überwiegend im Ausland tätige Unternehmen
- gleiche Besteuerungsregeln für alle Unternehmen
- die steuerliche Förderung von Investitionen in Forschung und Entwicklung
- zusätzliches Geld für die Kantone, um diese Massnahmen auf ihrem Gebiet selbstständig unter Berücksichtigung der Besonderheiten und der Bedürfnisse der Gemeinden umzusetzen.
Die Schätzungen gehen kurzfristig von Steuerausfällen auf Bundes- und auf Kantonsebene von ungefähr 2 Milliarden Franken aus. Parallel dazu wird die AHV jährlich mit zusätzlich 2 Milliarden Franken gestärkt. Davon steuert der Bund 800 Millionen Franken bei, den Rest tragen die Unternehmen und die Versicherten.
Gegen diese Vorlage wurde das Referendum ergriffen: Gemäss einem der Referendumskomitees gewährt die kombinierte Vorlage den grossen Unternehmen weitere Steuervorteile auf dem Buckel der Bevölkerung. Gemäss den anderen Komitees bietet die Vorlage keine Gewähr für die dringend nötigen Reformen der Altersvorsorge.