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Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten»
Die Abstimmung in Kürze
In der Schweiz sind die Produktion und die Ausfuhr von Kriegsmaterial wie Pistolen, Sturmgewehren und Schützenpanzern streng geregelt. Die Finanzierung und die Herstellung von Atomwaffen, biologischen und chemischen Waffen, Personenminen und Streumunition sind ebenso gesetzlich verboten wie der Handel mit diesen Waffen.