Umsetzung einer Änderung der EU-Waffenrichtlinie
Am 19. Mai 2019 werden die Schweizer Stimmberechtigten über die Umsetzung einer Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung von Schengen) abstimmen.
In Kürze
Das Schweizer Waffenrecht will den Missbrauch von Waffen bekämpfen und die Bevölkerung schützen. Das europäische Recht verfolgt dasselbe Ziel. Um dem heutigen Umfeld und den gegenwärtigen Bedrohungen (zu denken ist etwa an die Attentate in Paris und in Brüssel) besser Rechnung zu tragen, hat die EU ihr Recht im Jahre 2017 entsprechend angepasst. Als Mitglied im Verbund der Schengen- und Dublin-Staaten will die Schweiz diese Änderungen des europäischen Rechts übernehmen.
Mit diesen Massnahmen werden insbesondere die folgenden Ziele verfolgt:
- genaue Klärung der Herkunft der Waffen
- wirksame Bekämpfung des Schwarzmarktes
- verbesserter Informationsaustausch zwischen den Schengen-Staaten, wie etwa die Bekanntgabe, wem in der EU eine Waffe verweigert wurde
Die «Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz» hat gegen diese Anpassung des Schweizer Rechts das Referendum ergriffen. Sie ist der Ansicht, dass damit Angstmacherei betrieben werde und dass die neuen Bestimmunen nicht dazu beitrügen, den Terrorismus und die Kriminalität zu bekämpfen. Zudem widerspreche sie der Bundesverfassung und dem Volkswillen und bedrohe das Recht auf Waffenbesitz und den tief in der schweizerischen Tradition verwurzelten Schiesssport.