Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung

Ergebnisse


Am 9. Februar 2020 stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über die Änderung vom 14. Dezember 2018 des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes (Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung) ab. Gegen diese Änderung wurde das Referendum ergriffen.

 

 

In Kürze

Heute schützt das Strafrecht die Menschen in der Schweiz vor Diskriminierung wegen der Rasse, der Religion oder der Ethnie. Bundesrat und Parlament wollen nun die Anti-Rassismus-Strafnorm stärken und verbieten, Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung zu diskriminieren. Wer deswegen zu Hass aufruft oder Propaganda verbreitet, soll ebenfalls bestraft werden können.
Solche Handlungen werden bestraft, wenn sie in der Öffentlichkeit verübt werden, wenn sie Menschen absichtlich herabsetzen und wenn sie gegen die Menschenwürde verstossen. Die Meinungsfreiheit bleibt gewahrt: Es ist weiterhin möglich, kritische Meinungen zu äussern und sachliche öffentliche Diskussionen und Debatten zu führen.

Gegen diese Gesetzesänderung wurde das Referendum ergriffen: Laut Referendumskomitee würde die neue Regelung die Meinungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger einschränken und der Zensur Auftrieb geben. Zudem seien Diskriminierung und Hass aufgrund der geltenden Vorschriften bereits heute strafbar.