Digitale Dienste der Walliser Behörden

Vision

In seiner Rolle als Vermittler und Förderer der Digitalisierung der Walliser Behörden legt der Staatsrat folgende Vision fest:

« 

Die digitalen Dienste werden von der Bevölkerung, den Unternehmen und den Behörden für ihre Interaktionen untereinander prioritär gewählt.  »

 

Alle Behörden teilen diese Vision und tragen sie auf ihrer jeweiligen Ebene weiter. So schaffen sie ein Umfeld, in welchem:

  • die Bevölkerung und die Unternehmen Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen, welche zur geläufigen Form des Austauschs in ihren Beziehungen mit ihren Behörden werden;
  • die Behörden untereinander auf elektronischem Wege interagieren; und
  • die Qualität, Sicherheit und Aufbewahrung der Daten durch eine einmalige Erhebung nachweislich gewährleistet sind. Der Austausch und die Wiederverwendung dieser gemeinsamen Daten über den digitalen Kanal sind die Norm.

Das Wallis geht digital

Die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien spielen in unserem Leben eine immer wichtigere Rolle und beschleunigen einen gesellschaftlichen Wandel, der bereits vor mehreren Jahrzehnten begonnen hat. In einer immer stärker vernetzten Welt verlagern sich die gesamte Bevölkerung und die Unternehmen jeden Tag weiter in den "digitalen" Raum.

Mit dem raschen technologischen Fortschritt steigen die Nachfrage und der Bedarf der Bevölkerung und der Wirtschaft nach digitalen Dienstleistungen. Die Walliser Behörden wollen die Chancen dieser Entwicklung zielstrebig nutzen und die Digitalisierung der Dienstleistungen in allen öffentlichen Bereichen des Kantons rasch vorantreiben.

Bereits vor Jahren hat der Kanton verschiedene Projekte zur digitalen Transformation gestartet, welche die Interaktion mit der Bevölkerung und den Unternehmen erleichtern sollen, so zum Beispiel «eUmzug» (elektronische Meldung und Erfassung von Umzügen, Wegzügen und Zuzügen), «eConstruction» (elektronische Verwaltung der Baugesuche), «eVendanges» (offizielle Webanwendung des Kantons Wallis für die Weinlesekontrolle), «eGB Wallis» (Einführung des informatisierten eidgenössischen Grundbuches und Einrichtung eines Grundstückinformationssystems), «VSTax/TellTAx» (Ausfüllen und Übermittlung der Steuererklärung auf elektronischem Weg) oder auch das «Quellensteuer-Portal» (elektronische Übermittlung der Abrechnungen durch den Arbeitgeber).

Mit der vorliegenden Strategie «Digitale Dienste der Walliser Behörden» möchte der Staatsrat die rechtlichen, technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen schaffen sowie die Architektur und die Basisdienste (wie Authentifizierung, elektronische Unterschrift oder ein einheitliches Portal) einrichten, die für die Entwicklung der digitalen Dienste erforderlich sind. Darüber hinaus will er die digitale Transformation der Dienstleistungen auf alle Walliser Behörden ausdehnen und letztlich die Verwaltungsabläufe auf allen Ebenen vereinfachen. Es geht jedoch nicht nur darum, Dienste auf den digitalen Kanal zu übertragen, sondern diese Dienste im Lichte der Möglichkeiten der heutigen Technologien auch neu zu überdenken.

In seiner Rolle als Förderer der digitalen Transformation der Walliser Behörden hat der Staatsrat die Vision, dass «die digitalen Dienste von der Bevölkerung, den Unternehmen und den Behörden für die Interaktion untereinander prioritär gewählt werden». Der Schlüsselfaktor zur Verwirklichung dieser Vision wird die Zusammenarbeit sein. Die Strategie wurde darum in enger Zusammenarbeit mit dem Verband der Walliser Gemeinden erarbeitet. Dies verdeutlicht den Willen des Kantons und der Gemeinden, ihre Kräfte bei der Umsetzung dieser gemeinsamen Vision zu bündeln sowie die staatlichen und parastaatlichen Institutionen und anderen Akteure der Digitalisierung mit einzubeziehen. Gestützt auf das starke akademische und wissenschaftliche Netzwerk und die Kompetenzen der Unternehmen unseres Kantons, werden die Behörden zusammen die gemeinsame technologische Infrastruktur schaffen, die für diese Transformation notwendig ist. Sie werden sich für jede der großen Realisierungen einsetzen, die den Übergang zu einem Wallis markieren werden, das den Wünschen seiner Bevölkerung und seiner Unternehmen im Bereich der Digitalisierung immer mehr entgegen kommt.

 

Roberto Schmidt                                              Stéphane Coppey

Chef des Departementes für Finanzen             Präsident des Verbandes

und Energie (DFE)                                             der Walliser Gemeinden

Einleitung

Innerhalb einer Generation haben die Informations- und Kommunikationstechnologien eine zentrale Rolle in unserer Gesellschaft eingenommen, die alle Bereiche des täglichen Lebens betrifft und unsere Art zu kommunizieren, zu konsumieren und zu arbeiten verändert.

 

Für die heutige Gesellschaft ist es ganz selbstverständlich, ja sie erwartet es sogar, Käufe online zu tätigen, ein Bankkonto übers Internet zu eröffnen, den Kontostand abfragen zu können oder verschiedene Formalitäten orts- und zeitungebunden erledigen zu können. Um diesen Erwartungen gerecht zu werden, musste sich fast der gesamte Privatsektor neu erfinden und seine Dienstleistungs- und Produktpalette sowie seine Vertriebskanäle digitalisieren.

Dieser Wandel im Konsumverhalten zeigt sich auch in den Erwartungen der Bevölkerung und der Unternehmen an die Art und Weise, wie öffentliche Dienstleistungen von B und, Kanton, Gemeinden oder von halbstaatlichen Einrichtungen und Institutionen erbracht werden. Die Walliser Behörden[1] haben die gestiegenen Ansprüche zur Kenntnis genommen und entsprechende Veränderungen eingeleitet, um darauf reagieren zu können. Während einige Projekte bereits umgesetzt wurden, sind andere noch im Gange. Da die diesbezüglichen Arbeiten von den verschiedenen Behörden und ihren privaten Dienstleistern unabhängig voneinander durchgeführt werden, muss ein Mangel an Koordination und ein ineffizienter Einsatz der Mittel festgestellt werden. Aus dieser Erkenntnis entstand der gemeinsame Wille, die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure zu intensivieren und zu formalisieren; eine Zusammenarbeit, die der Staatsrat im Jahre 2019 ins Zentrum seiner angestrebten Digitalisierung gesetzt hat. Darüber hinaus hat die jüngste sanitäre und wirtschaftliche Covid-19-Krise, die zur Schließung der bedienten Schalter führte, die Notwendigkeit, öffentliche Dienstleistungen online zu erbringen, noch weiter beschleunigt.

Allerdings dient dieser Wandel nicht der Verwirklichung eines Selbstzwecks, sondern ist ein Mittel, um eine noch leistungsfähigere öffentliche Verwaltung zu entwickeln, die verschiedene Bedürfnisse erfüllt, wie zum Beispiel:

  • die örtlichen und zeitlichen Einschränkungen von Schalterdiensten aufzuheben;
  • die Bearbeitung von Anträgen zu beschleunigen dank einer Überprüfung der damit verbundenen Arbeitsprozesse, wie z. B. die parallele Durchführung gewisser Vorgänge und der Verzicht auf den Postversand von Briefen;
  • das Verständnis und die Transparenz von Verfahren zu verbessern, was durch eine Übertragung von analogen auf digitale Formate ermöglicht wird, und
  • die Förderung einer transversalen Arbeitsweise, sowohl intern zwischen den Walliser Behörden als auch extern zu anderen Kantonen, zum Bund oder sogar zu anderen Staaten.

Digitale Dienstleistungen sollen eine bessere Kontrolle oder langfristig sogar eine Senkung der Betriebskosten des Staates ermöglichen und damit letztendlich eine effizientere Nutzung der öffentlichen Gelder gewährleisten.

Wie die Dienstleistungen an traditionellen Schaltern müssen aber auch digitale Dienstleistungen die Informationssicherheit und den Datenschutz gewährleisten. Diese Dienstleistungen sollten nach Möglichkeit für jedermann zugänglich sein, unabhängig von Alter, Herkunft oder Bildungsstand. Dies ist die Grundvoraussetzung für eine normale Anwendung.

Erinnern wir daran, dass der Bund, die Kantone und die Gemeinden – trotz der Schwierigkeiten, die der Föderalismus insbesondere für interinstitutionelle Verfahren mit sich bringt – bereits seit 2008 eng gemeinsam an der Umsetzung einer digitalen Verwaltung in der Schweiz arbeiten. Seit Januar 2022 wird diese Umsetzung unter der Aufsicht der neuen Organisation «Digitale Verwaltung Schweiz» fortgesetzt. In enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden unterstützt die neue Organisation die Einführung technischer Infrastrukturen sowie prioritärer Dienste, welche für alle Behörden nützlich sind. Die vorliegende Strategie «Digitale Dienste der Walliser Behörden» fügt sich somit vollständig in das nationale Konzept ein, das sie auf kantonaler Ebene umsetzt. In der Strategie werden neben einer Vision, den Zielen, Grundsätzen und operativen Schwerpunkten auch die Grundzüge eines Umsetzungsprogramms skizziert.


[1] Der Begriff «Walliser Behörden» ist im engen Sinne der Definition zu verstehen, die im Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und die Archivierung (GIDA) vom 09.10.2008 (Stand 01.09.2011), Artikel 3, Absatz 1, verankert ist.

Im Jahr 2019 hat der Staatsrat seine Ambitionen in Bezug auf die Digitalisierung der Walliser Behörden definiert und dabei folgende Ziele formuliert:

  • die Erbringung ihrer Leistungen über den digitalen Kanal selektiv ausweiten;
  • den Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen dem Staat und den Interessengruppen institutionalisieren und deren Eigenleistung aufwerten;
  • die Nutzung dieser Leistungen durch die Bevölkerung fördern und für Unternehmen systematisch einführen;
  • die Nutzung des digitalen Kanals beim Informationsaustausch zwischen den Behörden fördern; und
  • den Staat Wallis als Hüter der digitalen Verwaltungsdaten der Bevölkerung etablieren.

Diese Ziele sind das Ergebnis gemeinsamer Arbeiten der Walliser Gemeinden, der staatlichen und parastaatlichen Institutionen und des Staates Wallis und eigentliches Kernstück des zweiten Teils der Informatikstrategie 2015-2024, welche die Modernisierung des Staates und die Umsetzung der digitalen Verwaltung bezweckt.

Die vorliegende Strategie, mit der dieses Vorhaben umgesetzt werden soll, wurde auf der Grundlage dieser Vorarbeiten entwickelt und fügt sich vollständig in die nationale Strategie E-Government Schweiz[1] ein, welche eine Stärkung der interkantonalen und nationalen Zusammenarbeit vorsieht.


[1] https://www.egovernment.ch/de/umsetzung/e-government-strategie/

Die Strategie «Digitale Dienste der Walliser Behörden» soll als Leitfaden für die Digitalisierung des öffentlichen Dienstes im Kanton Wallis dienen, und zwar für:

  • den Staat, der die treibende Kraft hinter der Digitalisierung ist;
  • die Gemeinden, sowohl für die Einwohner- als auch Burgergemeinden, denen bei der Entwicklung einer vollständig digitalen öffentlichen Verwaltung im Wallis als Partner eine wichtige Funktion zukommt. Die Strategie konzentriert sich auf die Interaktionen der Gemeinden mit dem Kanton oder untereinander, sei es durch die Nutzung gemeinsamer Basisinfrastrukturen oder durch die Einrichtung gemeinsamer Dienstleistungen[1]; und,
  • die involvierten staatlichen und parastaatlichen Strukturen in ihrer Interaktion mit den Behörden.

[1] Gemeinsame Dienstleistungen sind solche, die das Zusammenwirken mehrerer Behörden erfordern. Dies ist zum Beispiel in den Bereichen Steuern, Bildung, Sozialversicherungen oder Bauwesen der Fall.

Zusätzlich zu den Behörden, welche den institutionellen Perimeter bilden, muss die Mitwirkung bestimmter Akteure erwähnt werden, ohne die diese Transformation wesentlich erschwert würde. Dazu gehören:

  • die akademischen Kreise und öffentlich-privaten Partnerschaften oder die HES-SO, das IDIAP oder auch das Swiss Digital Center, welche ihre Kompetenzen im Bereich der Digitalisierung weit über die Grenzen des Wallis hinaus positionieren;
  • die Kompetenzzentren Antenne Région Valais romand und Regions- und Wirtschaftszentrum Oberwallis, welche die Gemeinden bereits in verschiedenen Bereichen begleiten und die interinstitutionelle Zusammenarbeit erleichtern; sowie
  • die privaten IT-Anbieter der verschiedenen Behörden, welche als Akteure digitale Leistungen erstellen, bereitstellen und implementieren. Diese privaten Partner spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung dieser Strategie, insbesondere bei der Realisierung von technischen oder funktionalen Schnittstellen.

Die Digitalisierung der öffentlichen Dienste orientiert sich an den Bedürfnissen der Bevölkerung und der Unternehmen, welche diese in erster Linie nutzen. Aber auch die Walliser Behörden selbst sollen von dieser Digitalisierung profitieren können, insbesondere durch die Vereinfachung und Optimierung von Verwaltungsprozessen, was wiederum den Nutzern zum Vorteil gereicht.

Auf nationaler Ebene legt die öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die Digitale Verwaltung Schweiz besonderes Augenmerk auf die Schnittstellen zwischen den Gemeinden und dem Kanton, sei es durch die Nutzung gemeinsamer Basisinfrastrukturen oder durch die Einrichtung gemeinsamer Dienstleistungen.

Will man die Digitalisierung der öffentlichen Dienste erleichtern und die Verwaltungsprozesse vereinfachen, müssen Querverbindungen und Synergien innerhalb des institutionellen Perimeters so weit wie möglich gefördert werden. Folglich ist die Umsetzung einer Digitalstrategie im Wallis nur dann möglich, wenn die Koordination zwischen dem Staat, den Gemeinden, den staatlichen und parastaatlichen Institutionen und ihren Dienstleistern effizient und abgestimmt ist.

Aufgrund dieser Feststellung und in der Kontinuität der nationalen Vereinbarung, hat der Staatsrat entschieden, der institutionellen Zusammenarbeit einen Rahmen zu geben, der alle Walliser Behörden abdeckt. Die Umsetzung der vorliegenden Strategie muss sich daher auf eine gesetzliche Grundlage stützen können, die insbesondere die Organisation der Zusammenarbeit sowohl zwischen den beteiligten Parteien als auch zwischen den institutionellen Ebenen regelt (Verantwortlichkeiten, Aufgaben, Zeitplan, Finanzierung). Die Erarbeitung eines entsprechenden kantonalen Gesetzes ist im Gange und wird eine unentbehrliche Grundlage für die Umsetzung der vorliegenden Strategie bilden.