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Treffsicherheitsnachweis
Treffsicherheitsnachweis
Jagdpatentbestellung 2023-2024
Für die Bestellung des diesjährigen Jagdpatents gilt:
- der in Art. 24 des Ausführungsreglements zum Jagdgesetz vorgesehene Treffsicherheitsnachweis ist für die Jagdpatentbestellung 2023-2024 erforderlich;
- die Übergangsbestimmungen von Art. 64 Abs. 1 des Ausführungsreglements zum Jagdgesetz bleiben vorbehalten.
Alle Jäger*Innen welche im Jahr 2022 keinen Treffsicherheitsnachweis erbracht haben, sind verpflichtet einen solchen mit den ausgefüllten Unterlagen für die Bestellung des diesjährigen Jagdpatents 2023-2024 vorzuweisen.
Unser Sekretariat steht Ihnen für Auskünfte gerne zur Verfügung.
Kontakt
Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere
Rue Traversière 3
1950 Sion
027 / 606 70 00
scpf@admin.vs.ch